Baumschutzsatzung für Engelskirchen

Antrag zur Ratssitzung am 24.6.2015 Die Baumschutzsatzung wird in der Fassung, die dem Planungs- und Umweltausschuss am 3.7.2012 vorgelegt wurde (siehe Anlage) beschlossen. Das zugehörige Baumkataster wird in der nächsten Planungs- und Umweltausschusssitzung inhaltlich beraten und danach dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Als Grundlage für die Beratung kann der Verwaltungsentwurf eines Baumkatasters vom 3.7.2012 dienen (siehe Anlage).

11.06.15 –

Antrag zur Ratssitzung am 24.6.2015

Die Baumschutzsatzung wird in der Fassung, die dem Planungs- und Umweltausschuss am 3.7.2012 vorgelegt wurde (siehe Anlage) beschlossen.

Das zugehörige Baumkataster wird in der nächsten Planungs- und Umweltausschusssitzung inhaltlich beraten und danach dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Als Grundlage für die Beratung kann der Verwaltungsentwurf eines Baumkatasters vom 3.7.2012 dienen (siehe Anlage).

Begründung:

In der letzten Ratsperiode wurde auf Anregung des NABU Engelskirchen in neun Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses die Erstellung einer neuen Baumschutzsatzung beraten. Parallel dazu wurde unter Einbeziehung der Verschönerungsvereine ein Vorschlag für das Kataster durch die Verwaltung und den NABU Engelskirchen erstellt.

Von der in den 90er Jahren gültigen Baumschutzsatzung unterschied sich der Ansatz grundlegend: Die Baumschutzsatzung sollte nur für solche Bäume gelten, die ausdrücklich ins Baumkataster aufgenommen werden. Der Verwaltungsaufwand wird hierdurch erheblich reduziert. Bei dringendem Bedarf kann durch einfachen Ratsbeschluss ein Baum aus dem Kataster herausgenommen oder hinzugefügt werden.

Wohin die Abschaffung einer Baumschutzsatzung führen kann zeigt das Beispiel eines Mammutbaums in Hülsenbusch. Dessen Schutzwürdigkeit ist sowohl bei Politik und Verwaltung unstrittig. Da die Gummersbacher Baumschutzsatzung vor Jahren abgeschafft wurde, wird zurzeit mit viel Verwaltungsaufwand und Kosten ein vertraglich abgesicherter Schutz des Baumes erarbeitet.

Im Vergleich zu einzelnen vertraglichen Lösungen erscheint uns eine Baumschutzsatzung mit Kataster die bessere Lösung zum Schutz schützenswerter Bäume zu sein. Auch die Situation beim B-Plan Nr. 79 "Am Himmelchen" spricht für eine Baumschutzsatzung mit angehängtem Kataster statt einzelvertraglicher Lösungen.