Aggerbrief Nr. 1 vom 6. 11. 2020

 

An alle, die die Veranstaltung "Wie natürlich kann die Agger werden?" mit dem Experten Dr. Uwe Koenzen besuchen wollten, aber wegen Corona nicht konnten,

an alle AggerfreundInnen, die sich wünschen, dass die Agger so weit wie möglich ihre natürlichen Flussfunktionen wiedererlangt,

Ihr (Sie) könnt den Aggerbrief abonnieren.

Der Aggerbrief, den ich als Wassernetz NRW Flussgebietskoordinator für die Agger mit einfachen Mitteln und in unregelmäßigen Abständen als E-Mail herausgebe, soll Informationen, Meinungen und Diskussionen für und von allen AggerfreundInnen verbreiten.

Der Aggerbrief versteht sich als lokale Ergänzung zum Wassernetz Newsletter, den das Wassernetz NRW der Naturschutzverbände BUND, NABU und LNU monatlich herausgibt: Abo auf https://wassernetz-nrw.de/ .

Wenn Ihr (Sie) den Aggerbrief erhalten wollt, antwortet bitte auf diese Mail und gebt Eure Einwilligung an efmeyer(at)gmx.de .

Friedrich Meyer

___________________________________________________________________________

Parteiübergreifend für Lachs & Co. im alten Aggerbett

Oberberg aktuell und die OVZ haben ausgiebig über den Beschluss des Engelskirchener Planungs- und Umweltausschuss für ausreichendes Wasser im alten Aggerbett berichtet.

Schon einmal, im Jahre 2014, hatte sich der Engelskirchener Rat an die Bezirksregierung gewandt, sie solle dafür sorgen, dass genügend Wasser aus dem Stau Ehreshoven I in des alte Aggerbett abgegeben wird, damit die Lachse in das alte Aggerbett gelangen und laichen können. In seiner jüngsten Sitzung wiederholte der Planungs- und Umweltausschuss die Forderung, weil die Bezirksregierung bislang dieser Aufforderung nicht Folge geleistet hatte.

Das Laichhabitat für den Lachs im alten Aggerbett zwischen Stau Ehreshoven I und Stau Ehreshoven II solle durch eine "zeitnah realisierbare Mindestwassermenge in seiner Funktion gesichert" werden heißt es in dem einstimmig gefassten Beschluss. Friedrich Meyer, sachkundiger Einwohner des NABU im Ausschuss, der mit der Verwaltung seinen Antrag abgestimmt hatte:

"Die Bezirksregierung und das Umweltministerium müssen zur Kenntnis nehmen, dass man in Engelskirchen parteiübergreifend für eine Verbesserung der Situation an der alten Agger eintritt. Wir erwarten, dass die Verantwortlichen sich endlich bewegen."

Unter Fachleuten ist es unumstritten, dass die gegenwärtig vom Stau Ehreshoven I durch Rohre in das alte Aggerbett abgegebenen 500 Liter Wasser pro Sekunde zu wenig sind für das Gewässer, das vom Land NRW als Zielartengewässer für Aal und Lachs ausgewiesen ist.

Die 500 l/s wurden auch nicht im Rahmen des § 33 Wasserhaushaltsgesetz ausgewiesen, sondern sie wurden vor Jahren als Bedingung für den Betrieb der Kläranlage Engelskirchen (Vorfluter) in diesem Gewässerabschnitt festgelegt.

Die Wasserverhältnisse im alten Aggerbett sind bei Trockenheit gut, weil die Turbinen für die Stromproduktion wegen Wassermangels nicht laufen können und das gesamte Wasser in das alte Aggerbett fließt. Zum Winter hin, wenn die Agger wieder mehr Wasser führt und die Stromproduktion läuft, gehen nur 500 l/s durch die Rohre aus dem Stau Ehreshoven I in das alte Aggerbett. Das ist jedoch genau die Zeit, in der Lachs und Meerforelle die Agger hochziehen um zu laichen. Wenn allerdings zu wenig Wasser vorhanden ist, kommen sie nicht in das alte Aggerbett. Obwohl das Ministerium und die Obere Wasserbehörde in Köln der Auffassung sind, dass die 500 l/s für den Lebensraum nicht ausreichen, gehen sie das Problem nicht an und verweisen auf die „große Lösung" im Zuge des "tragfähigen Sanierungskonzeptes" für die Aggerstaustufen. Da dieses Sanierungskonzept sich jetzt schon über Jahre hinzieht und ein Ende nicht abzusehen ist, ist nicht einzusehen, warum dies Jahr für Jahr zu Lasten der Fischwanderung geschehen soll. Zur Herstellung einer sich selbst reproduzierenden Population in NRW sind die Lachse unbedingt auf das 2,65 km lange hervorragende Habitat des alten Aggerbettes angewiesen. Es ist daher spannend, wie sich das Umweltministerium und die Bezirksregierung Köln zu der Aufforderung verhalten werden.

Es ist damit zu rechnen, dass der Wasserkraftbetreiber gegen einen Bescheid, falls er dann von der Bezirksregierung ergeht, zur Mindestwasserführung klagen wird, allein weil er dann schon weiterhin keinen Wasserverlust hat und während der Prozessabfolge höhere Einnahmen generieren kann. Diese Auseinandersetzung muss man jetzt führen und nicht erst in Jahren, wenn das Sanierungskonzept für die Staus und die Wasserkraftanlagen an der Agger fertig ist. Der Erlass zum Sanierungskonzept für die Agger, der sogenannte "OberbergErlass" selber, der im November 2016 vom Umweltministerium an den Oberbergischen Kreis ergangen ist und für die Bezirksregierung bindend ist, macht die weitere Entwicklung von der Investitionsbereitschaft der Betreiber für die notwendige Sicherheitsnachrüstung und für die ökologischen Auflagen der Anlagen, Mindestwasser, Durchgängigkeit und Fischschutz, abhängig. Wegen des hohen Investitionsaufwandes für die Sicherheit der Anlagen und der gesetzlich geforderten ökologischen Auflagen für die Anlagen, ist zu erhoffen, dass das Sanierungskonzept letztendlich zu einer frei fließenden Agger führen wird. Dafür wäre es hilfreich, wenn die Landesregierung das Ihrige dazu beitragen und eine neue Erlasslage schaffen würde.

_________________________________________________________________________

Übrigens: Das Wassernetz NRW hatte in Erfahrung gebracht, dass der Aggerverband jedes Jahr etwa 45.000 Euro der Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG für Aggerwasser bezahlt.

Dieses Wasser, 500 l/s, muss von Stau Ehreshoven I in das alte Aggerbett abgelassen werden, als Voraussetzung, dass das weiter untenliegende Klärwerk Engelskirchen betrieben werden darf. Herr Falk vom Aggerverand bestätigte nun auf der Sitzung des PUA am 27.10.2020 die Auffassung von Wassernetz NRW, dass der Aggerverband nichts mehr zu zahlen hat, wenn die Mindestwassermenge von der Bezirksregierung festgelegt worden ist. Das Geld kann für die Herstellung eines guten ökologischen Zustands der Oberen Agger verwendet werden!

Viele Argumente Pro und Contra,

titelte die OVZ  nach der Sitzung des Planungs- und Umweltausschuss am 27.10.2020. Bürgermeister Dr. Gero Karthaus nahm die Anfrage (Datei Anfrage WKA

Osberghausen) des sachkundigen Einwohners des NABU, Friedrich Meyer, inwieweit die

Wiederinbetriebnahme der WKA Osberghausen im Interesse des Allgemeinwohls liegt, zum Anlass zu der Feststellung, dass es Argumente für oder gegen eine frei fließende Agger (ffA) gebe. Leider war es in dem Format Anfrage/Ausschusssitzung nicht möglich, auf die von Karthaus vorgebrachten Gegenargumente zu einer frei fließenden Agger einzugehen. Insofern wurde deutlich, wie ärgerlich es ist, dass die Veranstaltung mit Dr. Koenzen "Wie natürlich kann die Agger werden?" nicht stattfinden konnte. Auf jeden Fall ist die von Dr. Karthaus gezeigte Offenheit zur Diskussion des Für und Wider einer frei fließenden Agger zu begrüßen.

Die rechtzeitig eingereichten Fragen wurden bislang nicht schriftlich beantwortet.

Einig kann man sich in der Feststellung des Bürgermeisters sein, dass die Agger von der Quelle bis zur Mündung vom Menschen beeinflusst ist. Die Frage stellt sich dann aber für alle AggerfreundInnen, was kann man aus der Oberen Agger noch "rausholen"? Und hier hat gerade Engelskirchen mit seinen sechs Stauanlagen noch ein großes Potential. Das hat sich in Ohl-Grünscheid gezeigt, wo sich nach der Niederlegung des Staus wegen Gefahr im Verzug im September letzten Jahres die Gewässermorphologie stark verbessert hat.

Schwemmschotterflächen und Nebengerinne wurden hier möglich. Auch die Auendynamik hat eingesetzt. Diese Entwicklung wäre auch bei den anderen Stauanlagen zu erwarten. Insgesamt beträgt die Länge der gestauten Agger und damit der potentiell zu erreichenden Aue in Engelskirchen etwa 8 km. Die Zeiten, dass wie noch vor 200 Jahren die Agger nahezu in einer zusammenhängenden Aue floss sind vorbei und kommen nicht wieder. Es ist aber richtig die Wiederherstellung der Süßwasserökosysteme zu fordern, wie es in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 der EU-Kommission steht. Wir können mehr erreichen und das fordert auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und das Deutsche Wasserhaushaltsgesetz als wir gegenwärtig haben. Offensiv handeln statt lediglich defensiv!

Natürlich muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Stauanlagen für die Vogelwelt von Bedeutung ist. Das wäre eine frei fließenden Agger mit ihren Auen allerdings auch, wenn auch teilweise mit anderer Zusammensetzung der Arten.

Zusätzlich muss man zur Kenntnis nehmen, dass je nachdem wie man den Durchschnittsstromverbrauch bemisst und ob alle sechs Anlagen laufen, etwa 2.500 Haushalte regenerativen Strom erhalten können. Hier muss man in Betracht ziehen, dass eine moderne Windkraftanlage in der Lage ist, die gleiche Jahresarbeitsleistung zu erbringen.

Man muss zur Kenntnis nehmen, dass die Stauanlagen teils giftigen Schlamm enthalten. Wenn man diesen entsorgen will ist das teuer.

Man muss zur Kenntnis nehmen, dass die Stauanlage Ohl-Grünscheid ohne Entsorgung des problematischen Schlamms niedergelegt wurde und der Schlamm zum großen Teil weggeschwemmt wurde. Ein überzeugendes Konzept der Entsorgung fehlt bislang.

All diese Fragen gilt es zu klären. Der Aggerbrief soll dafür eine Plattform sein.

Der Deutsche Angelfischer-Verband berichtet unter der Überschrift "Biodiversität und Wasserkraft: Auch Wanderfische müssen von der Klimastrategie der EU berücksichtigt werden", über das Interparlamentarische Arbeitsforum für Angelfischerei im Europaparlament. Motto: "Bewusstsein für die Auswirkungen der Wasserkraft stärken - Kosten und Nutzen neu bewerten." Und: "Die Wiederherstellung frei fließender Flüsse und die Verhinderung neuer Barrieren an europäischen Flüssen ist nicht nur wichtig um die Biodiversitätsziele der EU zu erreichen. Sie wird auch viele wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Vorteile mit sich bringen, von denen nicht wenige mit der Angelfischerei zusammenhängen."

https://www.dafv.de/projekte/europaarbeit/item/416-biodiversitaet-und-wasserkraft-auchwanderfische-muessen-von-der-klimastrategie-der-eu-beruecksichtigt-werden

___________________________________________________________________________

Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt kleine Wasserkraft wegen des Tierschutzgesetzes in Frage - wird die WKA Osberghausen verboten?

Das BfN hat dieses Jahr das Skript 561 herausgegeben mit dem Titel: "Fachplanerische Bewertung der Mortalität von Fischen an Wasserkraftanlagen“. Dort wird u.a. das rechtliche Umfeld der Wasserkraftanlagen behandelt. Zum Schluss heißt es im Kapitel 3.8 "Tierschutzgesetz" auf Seite 32:

"Letztlich sei noch das Tierschutzgesetz (TSchG) genannt, dessen Zweck es ist, Leben und Wohlbefinden von Tieren aus der Verantwortung des Menschen heraus zu schützen und keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Als vernünftiger Grund sind u. a. die Gewinnung von Nahrungs- und Futtermitteln akzeptiert. Inwieweit das Töten von Fischen als Kollateralschaden bei der Wasserkraftnutzung einen vernünftigen Grund darstellt ist noch zu klären und unbedingt im Zusammenhang mit dem Ertrag an erneuerbarer Energie aus der jeweiligen Wasserkraftanlage zu bewerten. In seiner Grundlagenschrift zur Wasserwirtschaft in Deutschland trifft das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Aussage, dass nur die 406 Wasserkraftanlagen mit einer Ausbauleistung ≥ 1 MW für den Beitrag der Wasserkraftnutzung zum Erreichen des Ausbauziels für die erneuerbaren Energien maßgeblich sind (Jekel et al. 2014: 122). Dem entsprechend ist zu prüfen, in wie weit die rund 7.300 kleineren Wasserkraftanlagen in Deutschland einen signifikanten Beitrag zur CO2Einsparung und zur Energiewende für sich geltend machen können. Bei einem fehlenden übergeordneten gesellschaftlichen Interesse, wäre auch die Basis für das Töten von Fischen an Wasserkraftanlagen < 1 MW in Frage zu stellen. Bei strikter Anwendung des TSchG wären daher kleine WKA ohne nachgewiesene funktionstüchtige Fischschutzanlagen ggf. zu verbieten."

Diese Aussage des BfN ist hilfreich bei der Bewertung der Erlaubnis für die Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftanlage Osberghausen, die der Aggerverband 2016 von der Bezirksregierung Köln erhalten hat. Die Erlaubnis, die durch eine Anfrage von uns bei der Bezirksregierung Köln das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat, beschreibt in schonungsloser Offenheit, welchen Qualen die Fische ausgesetzt sind, wenn die Fischtreppe einmal gebaut ist und die Wasserkraftanlage in Betrieb ist. (siehe Erlaubnis Osberghausen ab Seite 17 und Anfrage). Zurzeit ist die Lage für die Fische noch relativ gut, weil so lange die Fischtreppe, die nunmehr bis zum 31.03.2022 gebaut sein soll, nicht in Betrieb ist, eine Mindestwassermenge von 1.480 l/s vorgeschrieben. Das führt dazu, dass die Wasserkraftanlage, anders als die anderen Anlagen, die seit Ende Oktober wieder laufen, immer noch nicht läuft. Anscheinend fehlt immer noch genügend Wasser, um gleichzeitig Strom zu produzieren und die Mindestwassermenge über das Wehr abzulassen.

Wenn die Fischtreppe einmal in Betrieb ist, dann müssen nicht mehr 1.480 l/s abgegeben werden, sondern nur die 480 l/s, die für den Betrieb der Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage vorgegeben worden sind. Welchen Qualen die Fische durch die räumliche Trennung von Lockströmung und Fischtreppe dann ausgesetzt sind, weil die wanderwilligen Fische der Lockströmung aus dem etwa 250 m unterhalb des Wehrs in die Agger mündenden Turbinengrabenfolgen folgen, geht aus der Erlaubnis hervor:

"Unstreitig ist, dass aufwanderwillige Fische aus der Aggerstrecke unterhalb der Wasserkraftanlage bei Aufwärtswanderung lockströmungsbedingt in den Turbinenuntergraben einwandern. Die  Suchbewegung der zumeist potamodromen Arten wird die Fische in ihrer Vitalität schwächen, sicherlich die Fortpflanzungsprodukte negativ beeinträchtigen und zu einer Zunahme an Sterblichkeit bzw. Abnahme eines Reproduktionserfolges führen (ökologische Fitness). Sollten die aufwandernden Fische den Weg ins restwasserführende Mutterbett hin zum Fischweg finden, sind die Tiere hier weiterhin suboptimalen Bedingungen ausgesetzt, die ihre Fitness weiterhin schwächen und die Zunahme der Sterblichkeit zur Folge haben. Davon abgesehen, ist die ca. 3.870 Quadratmeter große Restwasserstrecke unter Bezug auf die vorkommenden Arten und individuellen Dichten als Lebensraum sehr stark degradiert. In Gegenüberstellung einer intakten Aggerstrecke zur Ausleitungsstrecke unterhalb der Stauanlage Osberghausen beträgt die die Differenz der hier lebenden Fische, Rundmäuler, Krebse und Muscheln vermutlich mindestens 90%.

Unter Abwägung des Verzichts auf ein Monitoring mit der Schädigung der Fische in der Restwasserstrecke und des Fischverlustes im Zuge der Suchbewegung zwischen Untergraben der Wasserkraftanlage und der Aggerrestwasserstrecke wird die Obere Fischereibehörde deshalb unter Bezug auf § 45 (3) und § 40 (2) einen monetären Ausgleichsbetrag in einem gesonderten Bescheid gemäß § 40 Abs. 2 LFischG festsetzen."

Dass der Staat solch eine Tierquälerei zulässt und der Aggerverband sich nicht zu schade ist, die permanente Fischquälerei in Kauf zu nehmen, macht uns wütend. Die Anlage muss nach dem Tierschutzgesetz verboten und die Stauanlage zurückgebaut werden! Dass der Steuerzahler die Fischtreppe, die einiges über eine Millionen Euro kosten soll, auch noch mit 50% bezuschussen soll, setzt dem Ganzen die Krone auf.

___________________________________________________________________________

Übrigens: Die Erlaubnis für die WKA Osberghausen wurde 2016 nur nach Maßgabe eines Erlaubnisverfahrens, ohne Beteiligung des Naturschutzes, erteilt. Die baulichen Veränderungen am Gewässer durch die Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage, vor allem aber die Veränderung der Agger in eine "Aggerrestwasserstrecke" zwischen Wehr und dem weit entfernten Turbinenuntergraben, hätten ein Gewässerausbauverfahren unter Beteiligung des Naturschutzes erfordert. Der Naturschutz hätte natürlich versucht, mit allen Kräften die tierquälerische Erlaubnis zu verhindern.

___________________________________________________________________________

Legionellen - Warum hat Wilhelm niemand Bescheid gesagt?

Wilhelm sah man des Öfteren direkt unterhalb des Wehrs Wiehlmünden angeln. Dort, wo das Wasser etwa 4,35 m hinunter rauscht. Wilhelm hatte so seine Gründe, warum er ausgerechnet dort saß. Nach dem Artikel am 28.10.2020 in der OVZ "Wiehlmünden Legionellen-Belastung an der Kläranlage erhöht" , der sich auf eine Pressemitteilung von Paul Kröfges (BUND), Vertreter für die Naturschutzverbände in der Aggerverbandsversammlung bezieht, ist Wilhelm die Lust vergangen, nochmals an diesem Platz zu angeln. Dort sieht Kröfges ein Gefahrenpotential, weil bei der Verwirbelung des Wassers Aerosole mit Legionellen erzeugt werden. In den letzten Jahren kam es in der wärmeren Jahreszeit zur massenhaften Vermehrung der gefährlichen Legionellen, die ausgehend von einem in die Kläranlage Weiershagen einleitenden Betrieb, im Stau Wiehlmünden landen und sich vermehren. Legionellen können zu schweren Erkrankungen wie Lungenentzündung und Tod führen. Zwar wurde in den letzten Jahren daran gearbeitet, das Problem in den Griff zu bekommen. Aber warum wurden Wilhelm und alle die dem Wehr und dem Gewässer nahekommen, nicht gewarnt? Augenscheinlich gehört Wilhelm nicht zur sogenannten vulnerablen Bevölkerungsgruppe. Aber was wäre gewesen, wenn Wilhelm einen schlechten Tag erwischt hätte und neben ein paar dicken Forellen ein paar klitzekleine Salmonellen gefangen hätte?

Die Sache wird ein Nachspiel haben, weil Kröfges in der Aggerverbandsversammlung auf eine gezielte Frage nur eine ausweichende Antwort bekommen hatte. Auch der Gesundheitsausschuss im Kreis wird sich wohl mit der Frage beschäftigen, warum man die Bevölkerung nicht gewarnt hat.

Voraussichtlich sendet der WDR in der Lokalzeit Köln am Dienstag 10. 11. 2020 um 19.30 Uhr einen Bericht zum Thema.

___________________________________________________________________________

 

Am Sonntag, den 8. 11. 2020 erscheint in der Welt am Sonntag ein Artikel zur Auseinandersetzung um die Novellierung des Landeswassergesetzes und frei fließende Flüsse. Ich habe dem Journalisten, der sich die Agger als konkretes Beispiel ausgesucht hat, den Stau Ehreshoven I und das alte Aggerbett sowie den Turbinenuntergraben Osberghausen und die Agger unterhalb des Wehres gezeigt. Mal sehen, was daraus geworden ist...

Friedrich Meyer                                                                                                                           

Wassernetz NRW Flussgebietskoordinator für die Agger                                                                    

Sachsenweg 10                                                                                                                                                        

51766 Engelskirchen                                                                                                                             

Tel.: 02263 951224