Stellungnahme des Vorstands der Grünen in Engelskirchen zur Wasserkraft

Es ist wichtig, dass die Landesregierung den Betreiberfirmen der kleinen Wasserkraft klare Vorgaben macht für die Sicherheit und Durchgängigkeit der Anlagen. Die Vorgabe an die Wasserkraftbetreiber von 2014, bis Ende 2016 einen abschließenden Prüfbericht der Sicherheit vorzulegen, wurde bis heute nicht eingehalten. Die Anlagen laufen nicht nach den vom Landeswassergesetz geforderten allgemein anerkannten Regeln der Technik und müssen deshalb den Betrieb einstellen. Das Wassernetz NRW kritisiert die Bezirksregierung Köln seit Jahren dass trotz gesetzeswidrigem Betrieb nicht eingeschritten wird. Die marode Anlage Ohl-Grünscheid wurde 2019 stillgelegt und darf nach Maßgabe einer Kleinen Anfrage des Abgeordnete Norwich Rüße an die Landesregierung nicht wieder in Betrieb gehen, bis die a.a.R.d.T. nachgewiesen sind und der Prüfvorgang abgeschlossen ist. Wir fordern, dass die Bezirksregierung gegenüber dem Betreiber, der Aggerkraft GmbH & Co. KG, die vom Wasserhaushaltsgesetz verlangten Vorgaben der Mindestwasserführung, der Durchgängigkeit und des Fischschutz verfügt. ...

01.09.21 –

Es ist wichtig, dass die Landesregierung den Betreiberfirmen der kleinen Wasserkraft klare Vorgaben macht zur Sicherheit und Durchgängigkeit der Anlagen.

Die Vorgabe an die Wasserkraftbetreiber von 2014, bis Ende 2016 einen abschließenden Prüfbericht der Sicherheit vorzulegen, wurde bis heute nicht eingehalten. Die Anlagen laufen nicht nach den vom Landeswassergesetz geforderten allgemein anerkannten Regeln der Technik und müssen deshalb den Betrieb einstellen. Das Wassernetz NRW kritisiert die Bezirksregierung Köln seit Jahren dass trotz gesetzeswidrigem Betrieb nicht eingeschritten wird. Die marode Anlage Ohl-Grünscheid wurde 2019 stillgelegt und darf nach Maßgabe einer Kleinen Anfrage des Abgeordnete Norwich Rüße an die Landesregierung nicht wieder in Betrieb gehen, bis die a.a.R.d.T. nachgewiesen sind und der Prüfvorgang abgeschlossen ist.

Wir fordern, dass die Bezirksregierung gegenüber dem Betreiber, der Aggerkraft GmbH & Co. KG, die vom Wasserhaushaltsgesetz verlangten Vorgaben der Mindestwasserführung, der Durchgängigkeit und des Fischschutz  verfügt.

Für diese Investitionen erhält der Betreiber die erhöhte EEG-Erstattung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz, das die Stromkunden mit der EEG-Umlage finanzieren.

Aufgrund des schleppenden Ausbaus der regenerativen Stromerzeugung sind die vorhandenen Wasserkraftanlagen eine sinnvolle Ergänzung. Auch weil dafür keine Neu-Investitionen erforderlich sind die wiederum CO2 verursachen würden. Lediglich in die Sanierung der Anlagen und in ökologischen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes muss investiert werden.

Es sind grade mal 50% regenerativer Strom auf dem deutschen Strommarkt.

Der fehlende Ökostrom soll noch bis 2035 durch Braunkohle den weiter steigenden Strombedarf decken. Daher reduzieren die vorhandenen Wasserkraftanlagen die CO2-Emissionen noch lange.

Weitere öffentliche Mittel für die Unterhaltung und den Betrieb lehnen wir strikt ab. Sollte ein wirtschaftlicher Betrieb der kleinen Wasserkraft an der Agger nicht mehr möglich sein, muss ein Rückbau der Wehre geprüft werden. Dies gilt auch wenn kein Kohle- oder Atomstrom mehr eingesetzt werden muss.

Wir gehen davon aus, dass der Weiterbetrieb der Anlagen durch die CO2-Reduzierung zu einer größeren Umweltentlastung führt, als eine mögliche Steigerung der Biodiversität durch den Abbau der Wehre.

Der Vorstand