Jetzt freie Fahrt für Spritfresser im Wald?

Das Legalisierungsverfahren für Spritfresser Im Ehreshovener Wald läuft. Nachdem der Kreis im September 2013 den Illegalen Betrieb des Off – Road – Parcours untersagt hat, versucht man jetzt das Geschäft zu legalisieren. Das Projekt läuft nicht mehr unter „Off – Road“, sondern unter „Fahrzeugschulungsstrecke“. Ein Bauleitverfahren wurde in Gang gesetzt. Wenn der Rat einen entsprechenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan beschließt, wird das fragliche Gebiet, durch das mehrere Wanderwege verlaufen, 50 Tage im Jahr zum Sperrgebiet.

Nicht Fahrzeugschulungen sind der Hauptzweck der Veranstaltung, sondern die Autoindustrie will hier ihre Fahrzeuge, vor allem die immer neuen SUV – Modelle, präsentieren. Autojournalisten dürfen dann im Wald testen, was in den Wagen steckt, und es sich anschließend im Schloss gut gehen lassen. Wenn dann die Leser und die Zuschauer von Werbespots in aller Welt wissen, warum sie unbedingt ein spezielles Modell erwerben müssen, um ein geiles Gefühl zu bekommen, ist der Zweck erfüllt. Wäre ja auch alles ganz toll, stellten sich nicht Naturschützer, Erholungssuchende und Klimaschützer quer.

Naturschützer wollen nichts weniger als die Lebewesen im Wald vor überflüssiger Belastung schützen, Erholungssuchende möchten frei in ihrer Entscheidung sein, wann sie sich erholen, und Klimaschützer möchten nicht, dass in Ehreshoven ein Verkaufsförderzentrum für spritfressende SUVs entsteht. Es ist nun einmal so, dass der Run auf die verbrauchsintensiven SUVs maßgeblich dazu beigetragen hat, dass es bislang nicht gelungen ist, die Verkehrsemissionen zu senken.

Insbesondere die deutschen Hersteller laufen Gefahr, dass sie das ab 2021 in der EU gültige recht großzügig bemessene Limit von durchschnittlich 95 Gramm CO2 je Kilometer (4,1 Liter Benzin  / 100 km) verfehlen. Das heißt, es werden neuerdings viele verbrauchsärmere Pseudo – SUVs, aber auch Kleinwagen, gebaut, um auf den Durchschnittswert zu kommen. Die Klimaignoranten könnten dann weiterhin ihre PS-starken Spielzeuge genießen – beworben im Verkaufsförderzentrum Ehreshoven.

Die grüne Alternative für die Autoindustrie lautet: Das Auto der Zukunft produziert keine klima- und gesundheitsschädlichen Abgase mehr und ist ein intelligenter Energiespeicher auf Rädern.

Die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Engelskirchen müssen sich am 5. April mit den Einwendungen gegen das Verkaufsförderzentrum der Autoindustrie befassen. Entscheiden sie sich im Sinne der Klimaignoranten oder für Klimaschutz, Naturschutz und für Erholung ohne Sperrgebiet?!

Der NABU – Oberberg hat für den Planungs- und Umweltausschuss eine Stellungnahme verfasst, die sich hier nachlesen lässt.

Für die Sitzung des Landschaftsbeirats am 14. 3. 2016 hatte der NABU einen Beschlussvorschlag eingebracht, über den allerdings noch nicht abgestimmt worden ist; dieser Vorschlag kann hier eingesehen werden.

 

 

 

Änderung der Abwassergebührensatzung

23.05.23 –

Der Rat der Gemeinde Engelskirchen möge die Änderung der Abwassergebührensatzung mit dem Ziel beschließen, dass möglichst viel Niederschlagswasser in den Boden versickert und die Folgekosten der Flächenversiegelung mit berücksichtigt werden. Dazu sollten ökonomische und ökologische Anreize geschaffen werden.

1. Die Größen der versiegelten Flächen sollen aktuell bei den Grundstücksbesitzern abgefragt werden. Die Angaben sind zum Teil mit den Luftaufnahmen zu vergleichen.

2. Das Oberflächenwasser soll soweit wie möglich auf den Grundstücken versickern und oder in Zisternen aufgefangen werden und deren Überlauf soll möglichst verrieselt werden. Bei Zisternen die größer gleich 2m³ sind werden die Niederschlagsgebühren entsprechend reduziert.

3. Eine Aktualisierung der Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen. Bei teilversiegelnden Materialien den durchlässigen Anteil nach DIN 1986-100:2016-12 (s.Anlage) berücksichtigen.

4. Die Kosten für Entsiegelungen finanziell mit den Einnahmen aus den Niederschlagswassergebühren fördern.

5. Gründächer sind mit 50% zu rabattieren, bei mehr wie 30 cm Schichtdicke mit 80%.

6. Ein Flyer für Baugenehmigungen ist zu erstellen mit Hinweisen zur Bodenversiegelung, deren Niederschlagswassergebühren und deren Umweltfolgen. Z.B. Kunstfolien in Beeten und Kunststofffies unter Schotter behindert die Biodiversität. Das könnte z.B. in Zusammenarbeit mit dem NABU erfolgen.

Begründung:

Die Folgen der fortschreitenden Flächenversiegelung verursachen durch den Klimawandel das Absinken des Grundwasserspiegels und verstärken die Überflutungen bei Starkregen. Dies führt zu
erheblichen Mehrkosten.
Kunststofffolien und Kunststofffies sollten nicht auf Böden eingesetzt werden, da sie für Insekten eine Sperrschicht sind und Microplastik im Boden hinterlassen.
Die Folgen für Mensch und Umwelt sind vielfältig:
1. Es wird mehr und stärkere Überschwemmungen geben mit entsprechenden Schäden.
2. Der Grundwasserspiegel wird weiter sinken mit Auswirkungen auf Pflanzen und Gewässer.
3. Die Biodiversität wird beeinträchtigt insbesondere bei Vögeln und Insekten.
4. Erhebliche CO2 Emissionen durch die Zementherstellung für Beton z.B. Pflaster und L-Steine und deren Transporte.
5. Fortschreitende Eingriffe in die Natur durch den Abbau von Sand und Kies.
6. Durch die fehlenden Pflanzen entsteht insbesondere an heißen Tagen weniger Verdunstungskälte.
7. Mehr Tropennächte entstehen, da diese Flächen viel Wärme speichern und nachts abgeben.

Medien

Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen

 Präsenz- oder
 Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)

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