Jetzt freie Fahrt für Spritfresser im Wald?

Das Legalisierungsverfahren für Spritfresser Im Ehreshovener Wald läuft. Nachdem der Kreis im September 2013 den Illegalen Betrieb des Off – Road – Parcours untersagt hat, versucht man jetzt das Geschäft zu legalisieren. Das Projekt läuft nicht mehr unter „Off – Road“, sondern unter „Fahrzeugschulungsstrecke“. Ein Bauleitverfahren wurde in Gang gesetzt. Wenn der Rat einen entsprechenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan beschließt, wird das fragliche Gebiet, durch das mehrere Wanderwege verlaufen, 50 Tage im Jahr zum Sperrgebiet.

Nicht Fahrzeugschulungen sind der Hauptzweck der Veranstaltung, sondern die Autoindustrie will hier ihre Fahrzeuge, vor allem die immer neuen SUV – Modelle, präsentieren. Autojournalisten dürfen dann im Wald testen, was in den Wagen steckt, und es sich anschließend im Schloss gut gehen lassen. Wenn dann die Leser und die Zuschauer von Werbespots in aller Welt wissen, warum sie unbedingt ein spezielles Modell erwerben müssen, um ein geiles Gefühl zu bekommen, ist der Zweck erfüllt. Wäre ja auch alles ganz toll, stellten sich nicht Naturschützer, Erholungssuchende und Klimaschützer quer.

Naturschützer wollen nichts weniger als die Lebewesen im Wald vor überflüssiger Belastung schützen, Erholungssuchende möchten frei in ihrer Entscheidung sein, wann sie sich erholen, und Klimaschützer möchten nicht, dass in Ehreshoven ein Verkaufsförderzentrum für spritfressende SUVs entsteht. Es ist nun einmal so, dass der Run auf die verbrauchsintensiven SUVs maßgeblich dazu beigetragen hat, dass es bislang nicht gelungen ist, die Verkehrsemissionen zu senken.

Insbesondere die deutschen Hersteller laufen Gefahr, dass sie das ab 2021 in der EU gültige recht großzügig bemessene Limit von durchschnittlich 95 Gramm CO2 je Kilometer (4,1 Liter Benzin  / 100 km) verfehlen. Das heißt, es werden neuerdings viele verbrauchsärmere Pseudo – SUVs, aber auch Kleinwagen, gebaut, um auf den Durchschnittswert zu kommen. Die Klimaignoranten könnten dann weiterhin ihre PS-starken Spielzeuge genießen – beworben im Verkaufsförderzentrum Ehreshoven.

Die grüne Alternative für die Autoindustrie lautet: Das Auto der Zukunft produziert keine klima- und gesundheitsschädlichen Abgase mehr und ist ein intelligenter Energiespeicher auf Rädern.

Die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Engelskirchen müssen sich am 5. April mit den Einwendungen gegen das Verkaufsförderzentrum der Autoindustrie befassen. Entscheiden sie sich im Sinne der Klimaignoranten oder für Klimaschutz, Naturschutz und für Erholung ohne Sperrgebiet?!

Der NABU – Oberberg hat für den Planungs- und Umweltausschuss eine Stellungnahme verfasst, die sich hier nachlesen lässt.

Für die Sitzung des Landschaftsbeirats am 14. 3. 2016 hatte der NABU einen Beschlussvorschlag eingebracht, über den allerdings noch nicht abgestimmt worden ist; dieser Vorschlag kann hier eingesehen werden.

 

 

 

Baumschutzsatzung für Engelskirchen

Antrag zur Ratssitzung am 24.6.2015 Die Baumschutzsatzung wird in der Fassung, die dem Planungs- und Umweltausschuss am 3.7.2012 vorgelegt wurde (siehe Anlage) beschlossen. Das zugehörige Baumkataster wird in der nächsten Planungs- und Umweltausschusssitzung inhaltlich beraten und danach dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Als Grundlage für die Beratung kann der Verwaltungsentwurf eines Baumkatasters vom 3.7.2012 dienen (siehe Anlage).

11.06.15 –

Antrag zur Ratssitzung am 24.6.2015

Die Baumschutzsatzung wird in der Fassung, die dem Planungs- und Umweltausschuss am 3.7.2012 vorgelegt wurde (siehe Anlage) beschlossen.

Das zugehörige Baumkataster wird in der nächsten Planungs- und Umweltausschusssitzung inhaltlich beraten und danach dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Als Grundlage für die Beratung kann der Verwaltungsentwurf eines Baumkatasters vom 3.7.2012 dienen (siehe Anlage).

Begründung:

In der letzten Ratsperiode wurde auf Anregung des NABU Engelskirchen in neun Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses die Erstellung einer neuen Baumschutzsatzung beraten. Parallel dazu wurde unter Einbeziehung der Verschönerungsvereine ein Vorschlag für das Kataster durch die Verwaltung und den NABU Engelskirchen erstellt.

Von der in den 90er Jahren gültigen Baumschutzsatzung unterschied sich der Ansatz grundlegend: Die Baumschutzsatzung sollte nur für solche Bäume gelten, die ausdrücklich ins Baumkataster aufgenommen werden. Der Verwaltungsaufwand wird hierdurch erheblich reduziert. Bei dringendem Bedarf kann durch einfachen Ratsbeschluss ein Baum aus dem Kataster herausgenommen oder hinzugefügt werden.

Wohin die Abschaffung einer Baumschutzsatzung führen kann zeigt das Beispiel eines Mammutbaums in Hülsenbusch. Dessen Schutzwürdigkeit ist sowohl bei Politik und Verwaltung unstrittig. Da die Gummersbacher Baumschutzsatzung vor Jahren abgeschafft wurde, wird zurzeit mit viel Verwaltungsaufwand und Kosten ein vertraglich abgesicherter Schutz des Baumes erarbeitet.

Im Vergleich zu einzelnen vertraglichen Lösungen erscheint uns eine Baumschutzsatzung mit Kataster die bessere Lösung zum Schutz schützenswerter Bäume zu sein. Auch die Situation beim B-Plan Nr. 79 "Am Himmelchen" spricht für eine Baumschutzsatzung mit angehängtem Kataster statt einzelvertraglicher Lösungen.

Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen

 Präsenz- oder
 Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)

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