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Das Legalisierungsverfahren für Spritfresser Im Ehreshovener Wald läuft. Nachdem der Kreis im September 2013 den Illegalen Betrieb des Off – Road – Parcours untersagt hat, versucht man jetzt das Geschäft zu legalisieren. Das Projekt läuft nicht mehr unter „Off – Road“, sondern unter „Fahrzeugschulungsstrecke“. Ein Bauleitverfahren wurde in Gang gesetzt. Wenn der Rat einen entsprechenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan beschließt, wird das fragliche Gebiet, durch das mehrere Wanderwege verlaufen, 50 Tage im Jahr zum Sperrgebiet.
Nicht Fahrzeugschulungen sind der Hauptzweck der Veranstaltung, sondern die Autoindustrie will hier ihre Fahrzeuge, vor allem die immer neuen SUV – Modelle, präsentieren. Autojournalisten dürfen dann im Wald testen, was in den Wagen steckt, und es sich anschließend im Schloss gut gehen lassen. Wenn dann die Leser und die Zuschauer von Werbespots in aller Welt wissen, warum sie unbedingt ein spezielles Modell erwerben müssen, um ein geiles Gefühl zu bekommen, ist der Zweck erfüllt. Wäre ja auch alles ganz toll, stellten sich nicht Naturschützer, Erholungssuchende und Klimaschützer quer.
Naturschützer wollen nichts weniger als die Lebewesen im Wald vor überflüssiger Belastung schützen, Erholungssuchende möchten frei in ihrer Entscheidung sein, wann sie sich erholen, und Klimaschützer möchten nicht, dass in Ehreshoven ein Verkaufsförderzentrum für spritfressende SUVs entsteht. Es ist nun einmal so, dass der Run auf die verbrauchsintensiven SUVs maßgeblich dazu beigetragen hat, dass es bislang nicht gelungen ist, die Verkehrsemissionen zu senken.
Insbesondere die deutschen Hersteller laufen Gefahr, dass sie das ab 2021 in der EU gültige recht großzügig bemessene Limit von durchschnittlich 95 Gramm CO2 je Kilometer (4,1 Liter Benzin / 100 km) verfehlen. Das heißt, es werden neuerdings viele verbrauchsärmere Pseudo – SUVs, aber auch Kleinwagen, gebaut, um auf den Durchschnittswert zu kommen. Die Klimaignoranten könnten dann weiterhin ihre PS-starken Spielzeuge genießen – beworben im Verkaufsförderzentrum Ehreshoven.
Die grüne Alternative für die Autoindustrie lautet: Das Auto der Zukunft produziert keine klima- und gesundheitsschädlichen Abgase mehr und ist ein intelligenter Energiespeicher auf Rädern.
Die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Engelskirchen müssen sich am 5. April mit den Einwendungen gegen das Verkaufsförderzentrum der Autoindustrie befassen. Entscheiden sie sich im Sinne der Klimaignoranten oder für Klimaschutz, Naturschutz und für Erholung ohne Sperrgebiet?!
Der NABU – Oberberg hat für den Planungs- und Umweltausschuss eine Stellungnahme verfasst, die sich hier nachlesen lässt.
Für die Sitzung des Landschaftsbeirats am 14. 3. 2016 hatte der NABU einen Beschlussvorschlag eingebracht, über den allerdings noch nicht abgestimmt worden ist; dieser Vorschlag kann hier eingesehen werden.
14.02.05 –
Antrag zur Ratssitzung am 6.4.2005
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Einbringung des nächsten Haushaltsplans ein Konzept zur Einführung des „Bürgerhaushaltes“ zu erarbeiten.
Dieses Konzept sollte mit der Bertelsmann-Stiftung sowie dem Innenministerium NRW abgestimmt werden und die Erfahrungen der sechs Modellkommunen Castrop-Rauxel, Emsdetten, Hamm, Hilden, Monheim am Rhein und Vlotho aufgreifen.
Der Haupt- und Finanzausschuss sollte an der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt werden. Deshalb sollte zunächst ein Vertreter der sechs Modellkommunen das Projekt Bürgerhaushalt im HFA vorstellen.
Begründung:
Im § 79 Abs. (3) und (6) der Gemeindeordnung NW ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei den Haushaltsberatungen geregelt:
Abs. (3) „Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Gegen den Entwurf können Einwohner
oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. In der öffentlichen Bekanntgabe der Auslegung ist auf die Frist hinzuweisen: außerdem ist die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Über die Einwendungen beschießt der Rat in öffentlicher Sitzung.“
Abs. (6) „Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan mit seinen Anlagen an sieben Tagen öffentlich auszulegen: in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.“
Diese Regelungen lassen ein vordemokratisches Bewusstsein erkennen, in dem bisher die Haushaltsberatungen stattfinden.
Statt den Haushalt zu den Bürgerinnen und Bürgern zu bringen und diese aktiv zu beteiligen, haben sie bisher kaum die Möglichkeit, ihre Anregungen bei Haushaltsberatungen einzubringen.
Der Bürgerhaushalt/Beteiligungshaushalt dagegen hat das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger intensiv in den Prozess der Haushaltsberatungen einzubeziehen. Er ist insofern ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur BürgerInnenkommune.
Das Verfahren des Bürgerhaushalts verläuft idealtypisch in folgenden Schritten:
1. Verständliche Aufbereitung des Haushalts,
2. Vorstellung in (dezentralen) Veranstaltungen,
3. Moderierte Formen der Beteiligung,
4. Beteiligung auch über Internet und Email,
5. Aufgreifen und Diskutieren der Empfehlungen in den Ratsgremien,
6. Beschlussfassung zu den Empfehlungen der BürgerInnen,
7. Informationsveranstaltung/en zu den Ergebnissen der Haushaltsberatungen
In Nordrhein-Westfalen gab es 6 Projektkommunen zum Beteiligungshaushalt:
Emsdetten, Castrop-Rauxel, Hilden, Vlotho, Hamm, Monheim a. R. Die Ergebnisse aus den Projektkommunen machen deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger den Beteiligungshaushalt positiv einschätzen und als gute Mitwirkungsmöglichkeit in Haushaltsfragen schätzen.
Die intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Haushaltsfragen macht den kommunalen Haushalt transparent und vermindert so die Korruptionsgefahr. Die Erfahrungen
zeigen auch, dass die Beteiligung der BürgerInnen bei Haushaltsfragen keineswegs zu höheren finanziellen Ansprüchen an die Gemeinde führt. Im Gegenteil: Indem der Haushalt und seine Zusammenhänge für die BürgerInnen verständlich werden, haben sie selbst ein Interesse
an einem sparsamen, gerechten und effektiven Einsatz der (knappen) Haushaltsmittel.
Ab dem 1.1.2005 beginnt die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen. Mit dem NKF wird die kommunale Haushalts- und Finanzwirtschaft
in weiten Teilen auf neue Grundlagen gestellt. Für die Einführung des NKF gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2009. Ziel der Gemeinde Engelskirchen sollte sein, bei der Umstellung insgesamt eine moderne und langfristige Form der Haushalts- und Finanzwirtschaft zu finden. Dazu gehört der Beteiligungshaushalt.
23.06.2022, 19:00 Uhr
Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen
Präsenz- oder
Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)
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