Jetzt freie Fahrt für Spritfresser im Wald?

Das Legalisierungsverfahren für Spritfresser Im Ehreshovener Wald läuft. Nachdem der Kreis im September 2013 den Illegalen Betrieb des Off – Road – Parcours untersagt hat, versucht man jetzt das Geschäft zu legalisieren. Das Projekt läuft nicht mehr unter „Off – Road“, sondern unter „Fahrzeugschulungsstrecke“. Ein Bauleitverfahren wurde in Gang gesetzt. Wenn der Rat einen entsprechenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan beschließt, wird das fragliche Gebiet, durch das mehrere Wanderwege verlaufen, 50 Tage im Jahr zum Sperrgebiet.

Nicht Fahrzeugschulungen sind der Hauptzweck der Veranstaltung, sondern die Autoindustrie will hier ihre Fahrzeuge, vor allem die immer neuen SUV – Modelle, präsentieren. Autojournalisten dürfen dann im Wald testen, was in den Wagen steckt, und es sich anschließend im Schloss gut gehen lassen. Wenn dann die Leser und die Zuschauer von Werbespots in aller Welt wissen, warum sie unbedingt ein spezielles Modell erwerben müssen, um ein geiles Gefühl zu bekommen, ist der Zweck erfüllt. Wäre ja auch alles ganz toll, stellten sich nicht Naturschützer, Erholungssuchende und Klimaschützer quer.

Naturschützer wollen nichts weniger als die Lebewesen im Wald vor überflüssiger Belastung schützen, Erholungssuchende möchten frei in ihrer Entscheidung sein, wann sie sich erholen, und Klimaschützer möchten nicht, dass in Ehreshoven ein Verkaufsförderzentrum für spritfressende SUVs entsteht. Es ist nun einmal so, dass der Run auf die verbrauchsintensiven SUVs maßgeblich dazu beigetragen hat, dass es bislang nicht gelungen ist, die Verkehrsemissionen zu senken.

Insbesondere die deutschen Hersteller laufen Gefahr, dass sie das ab 2021 in der EU gültige recht großzügig bemessene Limit von durchschnittlich 95 Gramm CO2 je Kilometer (4,1 Liter Benzin  / 100 km) verfehlen. Das heißt, es werden neuerdings viele verbrauchsärmere Pseudo – SUVs, aber auch Kleinwagen, gebaut, um auf den Durchschnittswert zu kommen. Die Klimaignoranten könnten dann weiterhin ihre PS-starken Spielzeuge genießen – beworben im Verkaufsförderzentrum Ehreshoven.

Die grüne Alternative für die Autoindustrie lautet: Das Auto der Zukunft produziert keine klima- und gesundheitsschädlichen Abgase mehr und ist ein intelligenter Energiespeicher auf Rädern.

Die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Engelskirchen müssen sich am 5. April mit den Einwendungen gegen das Verkaufsförderzentrum der Autoindustrie befassen. Entscheiden sie sich im Sinne der Klimaignoranten oder für Klimaschutz, Naturschutz und für Erholung ohne Sperrgebiet?!

Der NABU – Oberberg hat für den Planungs- und Umweltausschuss eine Stellungnahme verfasst, die sich hier nachlesen lässt.

Für die Sitzung des Landschaftsbeirats am 14. 3. 2016 hatte der NABU einen Beschlussvorschlag eingebracht, über den allerdings noch nicht abgestimmt worden ist; dieser Vorschlag kann hier eingesehen werden.

 

 

 

Einführung des Schülertickets

Antrag zur Ratssitzung am 4.6.2003 Der Rat der Gemeinde Engelskirchen möge beschließen: Die Gemeinde Engelskirchen führt das VRS-SchülerTicket („Fakultativmodell“) zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 an den weiterführenden Schulen der Gemeinde verbindlich ein.

28.04.03 –

Antrag zur Ratssitzung am 4.6.2003

Der Rat der Gemeinde Engelskirchen möge beschließen:

Die Gemeinde Engelskirchen führt das VRS-SchülerTicket („Fakultativmodell“) zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 an den weiterführenden Schulen der Gemeinde verbindlich ein.

 

Begründung:

Der Antrag zur Einführung des SchülerTickets wurde von unserer Fraktion schon am 26.11.2001 gestellt. Eine von der Gemeinde durchgeführte Befragung an den drei weiterführenden Schulen  brachte das Ergebnis, dass eine große Mehrheit der Schülerschaft die Einführung des SchülerTickets wünschte.

Dennoch hat der Rat damals mit der Mehrheit von CDU/SPD die Einführung des SchülerTickets abgelehnt. Das SchülerTicket sei im ländlichen Raum  nicht attraktiv genug, so die damalige Begründung. Im Oberbergischen Kreistag sowie in den anderen oberbergischen Kommunen wurde mit ähnlicher Begründung die Einführung des Tickets verhindert. Hinzu kam, dass die OVAG als einziges Verkehrsunternehmen im VRS-Gebiet der Einführung des SchülerTickets sehr reserviert gegenüber stand.

Völlig anders verhielten sich die anderen ländlichen Kommunen des VRS-Verbandsgebietes (siehe Aufstellung in der Anlage). Auch in unseren Nachbarkommunen Overath und Much ist es mit Erfolg eingeführt worden.

Vom 20.9. bis 15.12.2002 hat der VRS eine umfangreiche, verbandsweite Akzeptanzstudie (siehe Anlage) zum SchülerTicket durchgeführt. Die Ergebnisse der Studie sind eindeutig. In der VRS-Pressemitteilung vom 18.2.2003 heißt es u.a.: „Das SchülerTicket findet auch im Kölner und Bonner Umland mehr und mehr Zuspruch. Fuhren früher nur 54,5 Prozent der Schüler täglich mit Bus und Bahn zur Schule, sind es heute 87,2 Prozent. In der Freizeit ist eine Steigerung von täglich 9,9 auf 30,1 Prozent zu verzeichnen. Spitzenreiter ist der Rhein-Sieg-Kreis. Waren hier im April 2001 nur 2.412 Schülerinnen und Schüler im Besitz des SchülerTickets, so sind es heute rund 16.100.“

Auf Grund der sehr positiven Ergebnisse der Akzeptanzstudie hat auch in Oberberg der Umdenkungsprozess begonnen. Die SPD-Kreistagsfraktion hat z.B. die Studie zum Anlass genommen, im Kreistag am 27.3.2003 die Einführung des  bisher  von ihr abgelehnten SchülerTickets an den Schulen im Kreis einzufordern. Sie forderte gar Landrat Kausemann auf, Einfluss auf die Bürgermeister zu nehmen, damit oberbergischen Schülern das SchülerTicket nicht länger vorenthalten wird.

Mit zwei Anschlussstellen des Stadt-Expresses sind die Rahmenbedingungen für die Einführung des SchülerTickets in Engelskirchen  besser als in anderen Gemeinden Oberbergs. Im Zusammenhang mit der Durchführung des Bürgergutachtens Ründeroth wurde deutlich, welche hohe Bedeutung die Bürgerschaft der Förderung des ÖPNV beigemisst. Der Rat hat in einer Sondersitzung allen Bürgeranregungen zugestimmt. Die Einführung des SchülerTickets wäre ein Signal des Rates, dass er bereit ist, den Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen.

Die Modalitäten des Fakultativmodells müssen an dieser Stelle nicht erneut dargestellt werden. Es wird auf die ausführliche Erläuterung in der VRS-Darstellung (siehe Anlage) verwiesen.

Besonders hervorgehoben werden sollte wegen der Missverständnisse in der Vergangenheit die besondere Situation der freifahrberechtigten Kinder, die im Freigestellten Schülervekehr zur Schule befördert werden. Für diese Schülergruppe ist die Einführung des SchülerTickets nur von Vorteil. Denn im Gegensatz zu den freifahrberechtigten Kinder im ÖPNV, verlieren die im FSV beförderten Freifahrberechtigten ihren Anspruch auf kostenfreie Beförderung nicht. D.h., für diese Gruppe ist auch nach Einführung des SchülerTickets die Abnahme absolut freiwillig.

Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen

 Präsenz- oder
 Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)

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