Jetzt freie Fahrt für Spritfresser im Wald?

Das Legalisierungsverfahren für Spritfresser Im Ehreshovener Wald läuft. Nachdem der Kreis im September 2013 den Illegalen Betrieb des Off – Road – Parcours untersagt hat, versucht man jetzt das Geschäft zu legalisieren. Das Projekt läuft nicht mehr unter „Off – Road“, sondern unter „Fahrzeugschulungsstrecke“. Ein Bauleitverfahren wurde in Gang gesetzt. Wenn der Rat einen entsprechenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan beschließt, wird das fragliche Gebiet, durch das mehrere Wanderwege verlaufen, 50 Tage im Jahr zum Sperrgebiet.

Nicht Fahrzeugschulungen sind der Hauptzweck der Veranstaltung, sondern die Autoindustrie will hier ihre Fahrzeuge, vor allem die immer neuen SUV – Modelle, präsentieren. Autojournalisten dürfen dann im Wald testen, was in den Wagen steckt, und es sich anschließend im Schloss gut gehen lassen. Wenn dann die Leser und die Zuschauer von Werbespots in aller Welt wissen, warum sie unbedingt ein spezielles Modell erwerben müssen, um ein geiles Gefühl zu bekommen, ist der Zweck erfüllt. Wäre ja auch alles ganz toll, stellten sich nicht Naturschützer, Erholungssuchende und Klimaschützer quer.

Naturschützer wollen nichts weniger als die Lebewesen im Wald vor überflüssiger Belastung schützen, Erholungssuchende möchten frei in ihrer Entscheidung sein, wann sie sich erholen, und Klimaschützer möchten nicht, dass in Ehreshoven ein Verkaufsförderzentrum für spritfressende SUVs entsteht. Es ist nun einmal so, dass der Run auf die verbrauchsintensiven SUVs maßgeblich dazu beigetragen hat, dass es bislang nicht gelungen ist, die Verkehrsemissionen zu senken.

Insbesondere die deutschen Hersteller laufen Gefahr, dass sie das ab 2021 in der EU gültige recht großzügig bemessene Limit von durchschnittlich 95 Gramm CO2 je Kilometer (4,1 Liter Benzin  / 100 km) verfehlen. Das heißt, es werden neuerdings viele verbrauchsärmere Pseudo – SUVs, aber auch Kleinwagen, gebaut, um auf den Durchschnittswert zu kommen. Die Klimaignoranten könnten dann weiterhin ihre PS-starken Spielzeuge genießen – beworben im Verkaufsförderzentrum Ehreshoven.

Die grüne Alternative für die Autoindustrie lautet: Das Auto der Zukunft produziert keine klima- und gesundheitsschädlichen Abgase mehr und ist ein intelligenter Energiespeicher auf Rädern.

Die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Engelskirchen müssen sich am 5. April mit den Einwendungen gegen das Verkaufsförderzentrum der Autoindustrie befassen. Entscheiden sie sich im Sinne der Klimaignoranten oder für Klimaschutz, Naturschutz und für Erholung ohne Sperrgebiet?!

Der NABU – Oberberg hat für den Planungs- und Umweltausschuss eine Stellungnahme verfasst, die sich hier nachlesen lässt.

Für die Sitzung des Landschaftsbeirats am 14. 3. 2016 hatte der NABU einen Beschlussvorschlag eingebracht, über den allerdings noch nicht abgestimmt worden ist; dieser Vorschlag kann hier eingesehen werden.

 

 

 

Erstattung unkorrekt berechneter Abfallgebühren

Antrag zur Ratssitzung am 20.2.2002 Der Rat der Gemeinde Engelskirchen fordert den Bergischen Abfallwirtschaftsverband BAV auf, alle auf Grund unkorrekter Gebührenkalkulation in den letzten Jahren von der Gemeinde Engelskirchen eingezogene Abfallgebühren unverzüglich zurückzuerstatten.

05.02.02 –

Antrag zur Ratssitzung am 20.2.2002

Der Rat der Gemeinde Engelskirchen fordert den Bergischen Abfallwirtschaftsverband BAV auf, alle auf Grund unkorrekter Gebührenkalkulation in den letzten Jahren von der Gemeinde Engelskirchen eingezogene Abfallgebühren unverzüglich zurückzuerstatten.

Begründung:

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem BAV nachgewiesen, dass er über Jahre den Kommunen zu hohe Gebühren in Rechnung gestellt hat.

Ein Rückerstattungsanspruch von zuviel gezahlten Gebühren haben zunächst nur die Kommunen, die gegen die Gebührenfestsetzung des BAV geklagt haben oder zumindest Widerspruch eingelegt haben.

Die Gemeinde Engelskirchen hat  in großer Leichtgläubigkeit in der Vergangenheit darauf vertraut, dass beim BAV alles nach Recht und Gesetz vonstatten geht und sich der Klage anderer Kommunen nicht angeschlossen. Sie hat nicht einmal Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzung des BAV eingelegt.

In den ersten Stellungnahmen nach dem Gebührendesaster wurde von den BAV-Gremien zwar angekündigt, dass alle zu Unrecht eingezogenen Gebühren zurückerstattet werden, also auch an solche Kommunen, die gutgläubig waren.

Die Seriosität solcher Ankündigungen darf nach allen bisherigen Erfahrungen mit dem BAV zumindest angezweifelt werden.

Deshalb sollte der Rat den BAV auffordern, alle zu Unrecht veranschlagten Gebühren unverzüglich zurückzuerstatten.

Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen

 Präsenz- oder
 Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)

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