Jetzt freie Fahrt für Spritfresser im Wald?

Das Legalisierungsverfahren für Spritfresser Im Ehreshovener Wald läuft. Nachdem der Kreis im September 2013 den Illegalen Betrieb des Off – Road – Parcours untersagt hat, versucht man jetzt das Geschäft zu legalisieren. Das Projekt läuft nicht mehr unter „Off – Road“, sondern unter „Fahrzeugschulungsstrecke“. Ein Bauleitverfahren wurde in Gang gesetzt. Wenn der Rat einen entsprechenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan beschließt, wird das fragliche Gebiet, durch das mehrere Wanderwege verlaufen, 50 Tage im Jahr zum Sperrgebiet.

Nicht Fahrzeugschulungen sind der Hauptzweck der Veranstaltung, sondern die Autoindustrie will hier ihre Fahrzeuge, vor allem die immer neuen SUV – Modelle, präsentieren. Autojournalisten dürfen dann im Wald testen, was in den Wagen steckt, und es sich anschließend im Schloss gut gehen lassen. Wenn dann die Leser und die Zuschauer von Werbespots in aller Welt wissen, warum sie unbedingt ein spezielles Modell erwerben müssen, um ein geiles Gefühl zu bekommen, ist der Zweck erfüllt. Wäre ja auch alles ganz toll, stellten sich nicht Naturschützer, Erholungssuchende und Klimaschützer quer.

Naturschützer wollen nichts weniger als die Lebewesen im Wald vor überflüssiger Belastung schützen, Erholungssuchende möchten frei in ihrer Entscheidung sein, wann sie sich erholen, und Klimaschützer möchten nicht, dass in Ehreshoven ein Verkaufsförderzentrum für spritfressende SUVs entsteht. Es ist nun einmal so, dass der Run auf die verbrauchsintensiven SUVs maßgeblich dazu beigetragen hat, dass es bislang nicht gelungen ist, die Verkehrsemissionen zu senken.

Insbesondere die deutschen Hersteller laufen Gefahr, dass sie das ab 2021 in der EU gültige recht großzügig bemessene Limit von durchschnittlich 95 Gramm CO2 je Kilometer (4,1 Liter Benzin  / 100 km) verfehlen. Das heißt, es werden neuerdings viele verbrauchsärmere Pseudo – SUVs, aber auch Kleinwagen, gebaut, um auf den Durchschnittswert zu kommen. Die Klimaignoranten könnten dann weiterhin ihre PS-starken Spielzeuge genießen – beworben im Verkaufsförderzentrum Ehreshoven.

Die grüne Alternative für die Autoindustrie lautet: Das Auto der Zukunft produziert keine klima- und gesundheitsschädlichen Abgase mehr und ist ein intelligenter Energiespeicher auf Rädern.

Die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Engelskirchen müssen sich am 5. April mit den Einwendungen gegen das Verkaufsförderzentrum der Autoindustrie befassen. Entscheiden sie sich im Sinne der Klimaignoranten oder für Klimaschutz, Naturschutz und für Erholung ohne Sperrgebiet?!

Der NABU – Oberberg hat für den Planungs- und Umweltausschuss eine Stellungnahme verfasst, die sich hier nachlesen lässt.

Für die Sitzung des Landschaftsbeirats am 14. 3. 2016 hatte der NABU einen Beschlussvorschlag eingebracht, über den allerdings noch nicht abgestimmt worden ist; dieser Vorschlag kann hier eingesehen werden.

 

 

 

Resloution an der BAV wegen ungerechter Abfallgebührenstruktur

Antrag zur Ratssitzung am 10.9.2008 Der Rat möge beschließen: Der Rat der Gemeinde Engelskirchen fordert den Bergischen Abfallwirtschaftsverband BAV auf, die proportionale Gebührenstruktur für Haus- und Sperrmüll so schnell wie möglich wieder ein­zuführen.

27.08.08 –

Antrag zur Ratssitzung am 10.9.2008 27.8.2008

Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Gemeinde Engelskirchen fordert den Bergischen Abfallwirtschaftsverband BAV auf, die proportionale Gebührenstruktur für Haus- und Sperrmüll so schnell wie möglich wieder ein­zuführen.

 

Begründung:

In der BAV-Verbandsversammlung am 13.6.2008 wurde von der BAV-Geschäftsführung ein Gebührenvergleich zwischen der proportionalen Gebührenstruktur und dem seit Jahren vom BAV favorisierten Gebührenmodell (50%ige Grundgebühr nach Einwohnerschlüssel) vorgelegt (siehe Anlage).

Die Gemeinde Engelskirchen mit niedrigem Restmüllaufkommen pro Einwohner und Jahr wird durch die Gebührenstruktur des BAV extrem benachteiligt und zahlt 108.716 € mehr als bei der gerechteren proportionalen Gebührenstruktur. Letztlich gibt die Gemeinde die Mehrkosten an die Engelskirchener Haushalte weiter, die die Zeche bezahlen.

In früheren Jahren hatte der BAV zunächst das proportionale Gebührenmodell eingeführt. Es war für alle Kommunen einfach nachvollziehbar: Wer doppelt so viel Müll produziert, zahlt auch exakt das Doppelte.

Die Umstellung auf das Grundgebührenmodell erfolgte in einer Zeit, in der die Abfallmengen dramatisch zunahmen und der BAV sich durch die 50%-ige Grundgebühr eine bessere Kalkulati­onsbasis verschaffen wollte. Dieses Argument zieht heute weniger denn je. Die Abfallmengen­schwankungen vergangener Jahre sind heute kein Thema mehr.

Auch im Gewerbeabfallbereich ist die proportionale Gebührenstruktur selbstverständlich und vom BAV nie in Frage gestellt worden. Ein Grundgebührenmodell, wie das des BAV, kann man nur den Kommunen als Zwangskundschaft verordnen. Ein Gewerbebetrieb würde dies nicht ak­zeptieren und eine andere Entsorgungsmöglichkeit suchen.

Die Auswirkungen einer Gebührenstruktur mit hohem Grundgebühranteil sind abfallwirtschaft­lich höchst bedenklich. Bestraft werden in besonderer Weise diejenigen Kommunen, die wie die Gemeinde Engelskirchen sinn­volle Abfallkonzepte umsetzen und gute Erfolge hinsichtlich der Trennung und Vermeidung von Abfällen vorweisen können. Entlastet werden im Gegenzug die Müllmuffel unter den Kommu­nen, die überdurchschnittlich viel Müll anliefern.

In der  Gemeinde Engelskirchen ist die Restmüllmenge pro Einwohner mit 92 kg/a deutlich unter dem BAV-Durchschnitt von 141 kg/a. Kommt eine Gemeinde auf die absurde Idee, Bioabfälle nicht länger über die die Biotonne einzusammeln lassen, so wird sie durch die jetzige Gebührenstruktur für diesen abfallwirtschaftlichen Unsinn vom BAV auch noch be­lohnt. Einen großen Teil der Kosten übernehmen in diesem Fall alle Kommunen nach Einwohnerschlüs­sel.

Dieser Zustand sollte so schnell wie möglich geändert werden.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen

 Präsenz- oder
 Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)

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