BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Engelskirchen

Jetzt freie Fahrt für Spritfresser im Wald?

Das Legalisierungsverfahren für Spritfresser Im Ehreshovener Wald läuft. Nachdem der Kreis im September 2013 den Illegalen Betrieb des Off – Road – Parcours untersagt hat, versucht man jetzt das Geschäft zu legalisieren. Das Projekt läuft nicht mehr unter „Off – Road“, sondern unter „Fahrzeugschulungsstrecke“. Ein Bauleitverfahren wurde in Gang gesetzt. Wenn der Rat einen entsprechenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan beschließt, wird das fragliche Gebiet, durch das mehrere Wanderwege verlaufen, 50 Tage im Jahr zum Sperrgebiet.

Nicht Fahrzeugschulungen sind der Hauptzweck der Veranstaltung, sondern die Autoindustrie will hier ihre Fahrzeuge, vor allem die immer neuen SUV – Modelle, präsentieren. Autojournalisten dürfen dann im Wald testen, was in den Wagen steckt, und es sich anschließend im Schloss gut gehen lassen. Wenn dann die Leser und die Zuschauer von Werbespots in aller Welt wissen, warum sie unbedingt ein spezielles Modell erwerben müssen, um ein geiles Gefühl zu bekommen, ist der Zweck erfüllt. Wäre ja auch alles ganz toll, stellten sich nicht Naturschützer, Erholungssuchende und Klimaschützer quer.

Naturschützer wollen nichts weniger als die Lebewesen im Wald vor überflüssiger Belastung schützen, Erholungssuchende möchten frei in ihrer Entscheidung sein, wann sie sich erholen, und Klimaschützer möchten nicht, dass in Ehreshoven ein Verkaufsförderzentrum für spritfressende SUVs entsteht. Es ist nun einmal so, dass der Run auf die verbrauchsintensiven SUVs maßgeblich dazu beigetragen hat, dass es bislang nicht gelungen ist, die Verkehrsemissionen zu senken.

Insbesondere die deutschen Hersteller laufen Gefahr, dass sie das ab 2021 in der EU gültige recht großzügig bemessene Limit von durchschnittlich 95 Gramm CO2 je Kilometer (4,1 Liter Benzin  / 100 km) verfehlen. Das heißt, es werden neuerdings viele verbrauchsärmere Pseudo – SUVs, aber auch Kleinwagen, gebaut, um auf den Durchschnittswert zu kommen. Die Klimaignoranten könnten dann weiterhin ihre PS-starken Spielzeuge genießen – beworben im Verkaufsförderzentrum Ehreshoven.

Die grüne Alternative für die Autoindustrie lautet: Das Auto der Zukunft produziert keine klima- und gesundheitsschädlichen Abgase mehr und ist ein intelligenter Energiespeicher auf Rädern.

Die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Engelskirchen müssen sich am 5. April mit den Einwendungen gegen das Verkaufsförderzentrum der Autoindustrie befassen. Entscheiden sie sich im Sinne der Klimaignoranten oder für Klimaschutz, Naturschutz und für Erholung ohne Sperrgebiet?!

Der NABU – Oberberg hat für den Planungs- und Umweltausschuss eine Stellungnahme verfasst, die sich hier nachlesen lässt.

Für die Sitzung des Landschaftsbeirats am 14. 3. 2016 hatte der NABU einen Beschlussvorschlag eingebracht, über den allerdings noch nicht abgestimmt worden ist; dieser Vorschlag kann hier eingesehen werden.

 

 

 

Stellungnahme des Vorstands der Grünen in Engelskirchen zur Wasserkraft

Es ist wichtig, dass die Landesregierung den Betreiberfirmen der kleinen Wasserkraft klare Vorgaben macht für die Sicherheit und Durchgängigkeit der Anlagen. Die Vorgabe an die Wasserkraftbetreiber von 2014, bis Ende 2016 einen abschließenden Prüfbericht der Sicherheit vorzulegen, wurde bis heute nicht eingehalten. Die Anlagen laufen nicht nach den vom Landeswassergesetz geforderten allgemein anerkannten Regeln der Technik und müssen deshalb den Betrieb einstellen. Das Wassernetz NRW kritisiert die Bezirksregierung Köln seit Jahren dass trotz gesetzeswidrigem Betrieb nicht eingeschritten wird. Die marode Anlage Ohl-Grünscheid wurde 2019 stillgelegt und darf nach Maßgabe einer Kleinen Anfrage des Abgeordnete Norwich Rüße an die Landesregierung nicht wieder in Betrieb gehen, bis die a.a.R.d.T. nachgewiesen sind und der Prüfvorgang abgeschlossen ist. Wir fordern, dass die Bezirksregierung gegenüber dem Betreiber, der Aggerkraft GmbH & Co. KG, die vom Wasserhaushaltsgesetz verlangten Vorgaben der Mindestwasserführung, der Durchgängigkeit und des Fischschutz verfügt. ...

01.09.21 – von OV-Vorstand –

Es ist wichtig, dass die Landesregierung den Betreiberfirmen der kleinen Wasserkraft klare Vorgaben macht zur Sicherheit und Durchgängigkeit der Anlagen.

Die Vorgabe an die Wasserkraftbetreiber von 2014, bis Ende 2016 einen abschließenden Prüfbericht der Sicherheit vorzulegen, wurde bis heute nicht eingehalten. Die Anlagen laufen nicht nach den vom Landeswassergesetz geforderten allgemein anerkannten Regeln der Technik und müssen deshalb den Betrieb einstellen. Das Wassernetz NRW kritisiert die Bezirksregierung Köln seit Jahren dass trotz gesetzeswidrigem Betrieb nicht eingeschritten wird. Die marode Anlage Ohl-Grünscheid wurde 2019 stillgelegt und darf nach Maßgabe einer Kleinen Anfrage des Abgeordnete Norwich Rüße an die Landesregierung nicht wieder in Betrieb gehen, bis die a.a.R.d.T. nachgewiesen sind und der Prüfvorgang abgeschlossen ist.

Wir fordern, dass die Bezirksregierung gegenüber dem Betreiber, der Aggerkraft GmbH & Co. KG, die vom Wasserhaushaltsgesetz verlangten Vorgaben der Mindestwasserführung, der Durchgängigkeit und des Fischschutz  verfügt.

Für diese Investitionen erhält der Betreiber die erhöhte EEG-Erstattung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz, das die Stromkunden mit der EEG-Umlage finanzieren.

Aufgrund des schleppenden Ausbaus der regenerativen Stromerzeugung sind die vorhandenen Wasserkraftanlagen eine sinnvolle Ergänzung. Auch weil dafür keine Neu-Investitionen erforderlich sind die wiederum CO2 verursachen würden. Lediglich in die Sanierung der Anlagen und in ökologischen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes muss investiert werden.

Es sind grade mal 50% regenerativer Strom auf dem deutschen Strommarkt.

Der fehlende Ökostrom soll noch bis 2035 durch Braunkohle den weiter steigenden Strombedarf decken. Daher reduzieren die vorhandenen Wasserkraftanlagen die CO2-Emissionen noch lange.

Weitere öffentliche Mittel für die Unterhaltung und den Betrieb lehnen wir strikt ab. Sollte ein wirtschaftlicher Betrieb der kleinen Wasserkraft an der Agger nicht mehr möglich sein, muss ein Rückbau der Wehre geprüft werden. Dies gilt auch wenn kein Kohle- oder Atomstrom mehr eingesetzt werden muss.

Wir gehen davon aus, dass der Weiterbetrieb der Anlagen durch die CO2-Reduzierung zu einer größeren Umweltentlastung führt, als eine mögliche Steigerung der Biodiversität durch den Abbau der Wehre.

Der Vorstand

Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen

 Präsenz- oder
 Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>