Jetzt freie Fahrt für Spritfresser im Wald?

Das Legalisierungsverfahren für Spritfresser Im Ehreshovener Wald läuft. Nachdem der Kreis im September 2013 den Illegalen Betrieb des Off – Road – Parcours untersagt hat, versucht man jetzt das Geschäft zu legalisieren. Das Projekt läuft nicht mehr unter „Off – Road“, sondern unter „Fahrzeugschulungsstrecke“. Ein Bauleitverfahren wurde in Gang gesetzt. Wenn der Rat einen entsprechenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan beschließt, wird das fragliche Gebiet, durch das mehrere Wanderwege verlaufen, 50 Tage im Jahr zum Sperrgebiet.

Nicht Fahrzeugschulungen sind der Hauptzweck der Veranstaltung, sondern die Autoindustrie will hier ihre Fahrzeuge, vor allem die immer neuen SUV – Modelle, präsentieren. Autojournalisten dürfen dann im Wald testen, was in den Wagen steckt, und es sich anschließend im Schloss gut gehen lassen. Wenn dann die Leser und die Zuschauer von Werbespots in aller Welt wissen, warum sie unbedingt ein spezielles Modell erwerben müssen, um ein geiles Gefühl zu bekommen, ist der Zweck erfüllt. Wäre ja auch alles ganz toll, stellten sich nicht Naturschützer, Erholungssuchende und Klimaschützer quer.

Naturschützer wollen nichts weniger als die Lebewesen im Wald vor überflüssiger Belastung schützen, Erholungssuchende möchten frei in ihrer Entscheidung sein, wann sie sich erholen, und Klimaschützer möchten nicht, dass in Ehreshoven ein Verkaufsförderzentrum für spritfressende SUVs entsteht. Es ist nun einmal so, dass der Run auf die verbrauchsintensiven SUVs maßgeblich dazu beigetragen hat, dass es bislang nicht gelungen ist, die Verkehrsemissionen zu senken.

Insbesondere die deutschen Hersteller laufen Gefahr, dass sie das ab 2021 in der EU gültige recht großzügig bemessene Limit von durchschnittlich 95 Gramm CO2 je Kilometer (4,1 Liter Benzin  / 100 km) verfehlen. Das heißt, es werden neuerdings viele verbrauchsärmere Pseudo – SUVs, aber auch Kleinwagen, gebaut, um auf den Durchschnittswert zu kommen. Die Klimaignoranten könnten dann weiterhin ihre PS-starken Spielzeuge genießen – beworben im Verkaufsförderzentrum Ehreshoven.

Die grüne Alternative für die Autoindustrie lautet: Das Auto der Zukunft produziert keine klima- und gesundheitsschädlichen Abgase mehr und ist ein intelligenter Energiespeicher auf Rädern.

Die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Engelskirchen müssen sich am 5. April mit den Einwendungen gegen das Verkaufsförderzentrum der Autoindustrie befassen. Entscheiden sie sich im Sinne der Klimaignoranten oder für Klimaschutz, Naturschutz und für Erholung ohne Sperrgebiet?!

Der NABU – Oberberg hat für den Planungs- und Umweltausschuss eine Stellungnahme verfasst, die sich hier nachlesen lässt.

Für die Sitzung des Landschaftsbeirats am 14. 3. 2016 hatte der NABU einen Beschlussvorschlag eingebracht, über den allerdings noch nicht abgestimmt worden ist; dieser Vorschlag kann hier eingesehen werden.

 

 

 

Grüne fordern: Zerstörungen im Naturschutzgebiet Grube Kastor in Engelskirchen - Ehreshoven müssen geahndet werden

Spaziergänger haben den Oberbergischen Kreis, den NABU und die Grünen über umfangreiche Zerstörungen im Naturschutzgebiet Kastor informiert. Friedrich Meyer, sachkundiger Einwohner für den NABU im Engelskirchener Planungs- und Umweltausschuss, sah sich die Verwüstungen vor Ort an: „So einen Umweltfrevel in einem Naturschutzgebiet habe ich für unmöglich gehalten.“

17.08.16 –

Spaziergänger haben den Oberbergischen Kreis, den NABU und die Grünen über umfangreiche Zerstörungen im Naturschutzgebiet Kastor informiert. Friedrich Meyer, sachkundiger Einwohner für den NABU im Engelskirchener Planungs- und Umweltausschuss, sah sich die Verwüstungen vor Ort an: „So einen Umweltfrevel in einem Naturschutzgebiet habe ich für unmöglich gehalten.“  Das Naturschutzgebiet, das dem Stift Ehreshoven gehört, dient, wie es auf einem Informationschild des Oberbergischen Kreises am Eingang heißt

„der Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren sowie ihrer Lebensräume. Es wurde auf Grund der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Schutzgebiet ausgewiesen.

 Zu den Besonderheiten in diesem Naturschutzgebiet gehören:

- extremer Lebensraum auf einer Halde eines ehemaligen Blei- und Zinkbergwerkes    
- spärliche, steppenähnliche Vegetation mit wärmeliebenden Tierarten wie Heuschrecken und seltene Käfer
- Kleingewässer als Lebensraum für Libellen und andere Insekten“


Dieser Lebensraum wurde durch zwei Filmproduktionen in den letzten beiden Wochen massiv zerstört und verändert. Ein Gewässer wurde mit Hilfe von eingeschüttetem Kompost in ein „Moor“ verwandelt. Mit einem Bagger wurde Erdreich für eine Grube ausgehoben und Teile des Aushubs in die Vegetation geschüttet. Große Teile der Vegetation sind nicht mehr vorhanden. In den gesamten Teich wurden Hölzer gesteckt um abgestorbene Bäume zu simulieren.  

Für eine zweite RTL - Produktion („Alarm für Cobra 11“) in der letzten Woche wurde ein Minenfeld mit Warnschildern und Absperrbändern simuliert und eine Sprengung in der Nähe eines Eisvogelnestes an der Agger durchgeführt. Während der Produktionen parkten sowohl die Produktionsfahrzeuge, Militärfahrzeuge  wie auch die Privatwagen im Naturschutzgelände. Ein PKW verursachte dabei einen Ölunfall.

Spaziergängern, die sich nach der Rechtmäßigkeit und dem Verstoß gegen die vom Kreis benannten Verbote auf dem Schild erkundigten, wurde von Mitarbeitern beschieden, dass eine Genehmigung vorläge und „alles in trockenen Tüchern“ sei.

Es wird vom Kreis zu klären sein, wie es zu den Zerstörungen kommen konnte. Der Oberbergische Kreis, der dafür zuständig ist, hat keine Erlaubnis erteilt und würde sie auch niemals erteilen. Welche Rolle das Stift Ehreshoven gespielt hat, muss der Kreis aufklären. Klar ist, dass das Stift keine Erlaubnis im Rahmen des Naturschutzgesetzes erteilen kann. Wenn es um Geld geht, hat das Stift offensichtlich Schwierigkeiten mit der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen. Dies zeigte sich zuletzt bei der jahrelang illegal betriebenen Offroad – Anlage, die vom Kreis stillgelegt worden war und vor kurzem von einer dem Kurator des Stifts wohl gesonnenen Mehrheit im Engelskirchener Rat durch ein Bauleitverfahren nachträglich legalisiert wurde. Eine Legalisierung der Naturzerstörung ist in der Grube Kastor nicht möglich. Stattdessen wird es ein Strafgesetzverfahren gemäß § 329 Strafgesetzbuch „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete“ gegen die Übeltäter und ihre Hintermänner geben.

Im § 329 des StGB heißt es: „Wer entgegen einer zum Schutz eines Naturschutzgebietes erlassenen Rechtsvorschrift … Abgrabungen oder Aufschüttungen vornimmt, Gewässer schafft, verändert oder beseitigt, … und dadurch den jeweiligen Schutzzweck nicht unerheblich beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Umgehend muss der Kreis die Verursacher verpflichten, die Schäden zu beseitigen, soweit dies überhaupt noch möglich ist.

Die grüne Kreistagsfraktion wird den Skandal in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherfragen am 1. 9. 2016 zur Sprache bringen.

Bilder vom Umweltfrevel Grube Kastor

Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen

 Präsenz- oder
 Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)

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