Jetzt freie Fahrt für Spritfresser im Wald?

Das Legalisierungsverfahren für Spritfresser Im Ehreshovener Wald läuft. Nachdem der Kreis im September 2013 den Illegalen Betrieb des Off – Road – Parcours untersagt hat, versucht man jetzt das Geschäft zu legalisieren. Das Projekt läuft nicht mehr unter „Off – Road“, sondern unter „Fahrzeugschulungsstrecke“. Ein Bauleitverfahren wurde in Gang gesetzt. Wenn der Rat einen entsprechenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan beschließt, wird das fragliche Gebiet, durch das mehrere Wanderwege verlaufen, 50 Tage im Jahr zum Sperrgebiet.

Nicht Fahrzeugschulungen sind der Hauptzweck der Veranstaltung, sondern die Autoindustrie will hier ihre Fahrzeuge, vor allem die immer neuen SUV – Modelle, präsentieren. Autojournalisten dürfen dann im Wald testen, was in den Wagen steckt, und es sich anschließend im Schloss gut gehen lassen. Wenn dann die Leser und die Zuschauer von Werbespots in aller Welt wissen, warum sie unbedingt ein spezielles Modell erwerben müssen, um ein geiles Gefühl zu bekommen, ist der Zweck erfüllt. Wäre ja auch alles ganz toll, stellten sich nicht Naturschützer, Erholungssuchende und Klimaschützer quer.

Naturschützer wollen nichts weniger als die Lebewesen im Wald vor überflüssiger Belastung schützen, Erholungssuchende möchten frei in ihrer Entscheidung sein, wann sie sich erholen, und Klimaschützer möchten nicht, dass in Ehreshoven ein Verkaufsförderzentrum für spritfressende SUVs entsteht. Es ist nun einmal so, dass der Run auf die verbrauchsintensiven SUVs maßgeblich dazu beigetragen hat, dass es bislang nicht gelungen ist, die Verkehrsemissionen zu senken.

Insbesondere die deutschen Hersteller laufen Gefahr, dass sie das ab 2021 in der EU gültige recht großzügig bemessene Limit von durchschnittlich 95 Gramm CO2 je Kilometer (4,1 Liter Benzin  / 100 km) verfehlen. Das heißt, es werden neuerdings viele verbrauchsärmere Pseudo – SUVs, aber auch Kleinwagen, gebaut, um auf den Durchschnittswert zu kommen. Die Klimaignoranten könnten dann weiterhin ihre PS-starken Spielzeuge genießen – beworben im Verkaufsförderzentrum Ehreshoven.

Die grüne Alternative für die Autoindustrie lautet: Das Auto der Zukunft produziert keine klima- und gesundheitsschädlichen Abgase mehr und ist ein intelligenter Energiespeicher auf Rädern.

Die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Engelskirchen müssen sich am 5. April mit den Einwendungen gegen das Verkaufsförderzentrum der Autoindustrie befassen. Entscheiden sie sich im Sinne der Klimaignoranten oder für Klimaschutz, Naturschutz und für Erholung ohne Sperrgebiet?!

Der NABU – Oberberg hat für den Planungs- und Umweltausschuss eine Stellungnahme verfasst, die sich hier nachlesen lässt.

Für die Sitzung des Landschaftsbeirats am 14. 3. 2016 hatte der NABU einen Beschlussvorschlag eingebracht, über den allerdings noch nicht abgestimmt worden ist; dieser Vorschlag kann hier eingesehen werden.

 

 

 

Verkehrsberuhigung L 302n

Antrag zur Ratssitzung am 11.12.2002 Der Rat möge beschließen: Der Rat der Gemeinde Engelskirchen fordert erneut die zuständigen Stellen (insbesondere den Landschaftsverband Rheinland) auf, die Unfallgefahr auf der L 302 N (Autobahnzubringer) durch geeignete Maßnahmen (Rückbau der Straße auf ein erträgliches Maß; Installa­tion einer Ampelanlage; Festsetzung einer Höchstgeschwin­digkeit auf 50 km/h) zu reduzieren. Dies gilt insbesondere im Bereich zwi­schen Autobahnanschlussstelle und Bickenbach.

25.11.02 –

Antrag zur Ratssitzung am 11.12.2002

Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Gemeinde Engelskirchen fordert erneut die zuständigen Stellen (insbesondere den Landschaftsverband Rheinland) auf, die Unfallgefahr auf der L 302 N (Autobahnzubringer) durch geeignete Maßnahmen (Rückbau der Straße auf ein erträgliches Maß; Installa­tion einer Ampelanlage; Festsetzung einer Höchstgeschwin­digkeit auf 50 km/h) zu reduzieren. Dies gilt insbesondere im Bereich zwi­schen Autobahnanschlussstelle und Bickenbach.

Begründung:

Dieser Antrag ist von unserer Fraktion bereits mehrmals (April 1991; Oktober 1995) ge­stellt worden. Der Rat hat in der Vergangenheit die Intention des Antrages unterstützt und die im Antrag genannten Forderungen an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Die früheren Stellung­nahmen des Landschaftsverbandes Rheinland, der Kreispolizeibehörde und des Oberbergischen Kreises waren jedoch nicht von Sachkenntnis getrübt und verrieten keinerlei Problembewusstsein.. Eine "Unfallhäufigkeit" sei "hier nicht bekannt"; eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit deshalb nicht zu rechtfertigen, so die lapidaren Bescheide. Diese Argu­mentation war schon damals falsch. Einziger Erfolg der Bemühungen war die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h im Bereich der Autobahnabfahrt. Diese wird jedoch mangels Kontrollen häufig nicht eingehalten. In der Zwischenzeit hat sich die Situation weiter verschärft (siehe Presseberichte in der Anlage vom 11.10.2002 (Oberberg Aktuell) und vom 13.11.2002 (Oberbergischer Anzeiger)).

 

Der Autobahnzubringer verleitet von seiner ganzen Dimensionierung her zum Rasen. In der letzten Zeit häufen sich die Unfäl­le. Für Verkehrsteilnehmer, die z.B. von Schnellenbach oder Hardt kommend die L 302 N befahren wollen, ist das Einbiegen durch die verantwortungslose Raserei mit erheb­lichen Gefahren verbunden.

Es ist Zeit, dass hier durch geeignete bauliche Maßnahmen (Rückbau!) für mehr Verkehrssicherheit gesorgt wird. Das Aufstellen von Schildern reicht sicherlich nicht aus; bis zur Realisierung des Rückbaus sollte deshalb durch deutliche Reduzierung der zulässigen Höchst­geschwindigkeit und durch entsprechende Kontrollmessungen für eine Verbesserung der Situation gesorgt werden.

Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen

 Präsenz- oder
 Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)

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