29.10.25 –
Beschlussvorschlag: Wir bitten um Überarbeitung der Beschreibung der Radwegvariante 3 entsprechend der unten aufgelisteten Sachverhalte und Neubewertung der Durchführbarkeit.
Begründung:
- Die Steigung der durch den ADFC vorgeschlagenen Variante ist erheblich geringer und ist in der beiliegenden Skizze eingetragen. Der Einstieg wird in der Planung mit 12 % über 26 Meter angegeben und kann verbessert werden durch die Nutzung der vorhandenen Einfahrt.
- Alle Grundstücke befinden sich im Besitz der Gemeinde Engelskirchen, des Oberbergischen Kreises oder Straßen NRW. Im Bereich der Rohrbrücke ist eine Klärung mit dem Aggerverband notwendig.
- Es ist kein nennenswerter Eingriff in die Natur im Bereich der Brücke zu erkennen, die neben der existierenden Rohrbrücke gebaut werden könnte.
- Der ca. 100 Meter lange Anstieg in Unterkaltenbach verläuft durch einen Mischwald. Der Nadelanteil, ca. 1/3 ist Kalamitätsfläche. Trotzdem liegt hier ein Eingriff in die Natur vor.(Außer bei Variante 6 liegen bei allen Varianten Eingriffe in die Natur vor. Nur im Falle von Variante 3 sind Fotos beigefügt??)
- Die Mehrlänge von 878 Metern relativiert sich, wenn man den gesamten Verlauf von Engelskirchen Ort ausgehend sieht (siehe anhängende Karte). Von der neuen Radbrücke kommend bleibt man auf der gleichen Straßenseite Richtung Miebach. (878 Meter entsprechen einer Fahrzeit von 2–3 Minuten.)
Wir bitten weiter um Berücksichtigung der dargestellten Sachverhalte in dem geplanten Schreiben an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW
Karl Lüdenbach
02. Februar 2026, 18:30 Uhr, Fraktionssitzung im Baumhof, Hauptstraße 18, Ründeroth.
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