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25.02.2021

Von: Friedrich Meyer

Niederlegung der Agger-Stauanlage Engelskirchen

Der PUA fordert die Bezirksregierung Köln auf, bis zum regulären Abschluss der DIN 19700 die Agger-Stauanlagen niederzulegen um eine Gefährdung von Engelskirchener Bürgerinnen auszuschließen

Nach § 75 sind Talsperren (als solche gelten in diesem Zusammenhang die Agger-Stauanlagen) "mindestens nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben."

Der PUA stellt fest, dass die Engelskirchener Agger-Stauanlagen nicht nach den a.a.R.d.T. betrieben werden.

Das entsprechende Prüfverfahren, die die DIN19700 muss von den Betreibern etwa alle 10 Jahre durchgeführt werden. Die Talsperrenbetreiber im Regierungsbezirk Köln sind mit Schreiben vom Februar 2014 von der Bezirksregierung aufgefordert worden, bis Ende 2016 die Prüfberichte vorzulegen. Dies ist, wie aus den entsprechenden Überwachungsberichten der Bezirksregierung hervorgeht, bei den Engelskirchener Anlagen nicht geschehen. Die DIN 197000 Prüfberichte sind bis jetzt immer noch nicht vorgelegt worden. Deshalb wurden alle Anlagen in den Überwachungsberichten in die zweitschlechteste Kategorie "erheblicher Mangel" eingestuft.

Zwar wurde in den Überwachungsberichten erklärt, dass derzeit keine akute Beeinträchtigung der Sicherheit vorliegt. Das wirft die Frage auf, was "derzeit" bedeuted. Derzeit ist gegebenenfalls beendet, wenn morgen ein Starkregenereignis oder ein Erdbebeben zum Zusammenbruch einer Agger-Stauanlage führt.

Zur Gefährdung siehe folgende Ausführungen der LANUV "Din 197000 in Nordrhein-Wesfalen

www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/oberflaechengewaesserfluesse-und-seen/stauanlagen-talsperren/din-19700

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