17.06.10 –
Antrag zur Ratssitzung am 30.6.2010
Ab sofort werden bei Beschaffungen und Vergaben von Aufträgen der Gemeinde Engelskirchen die Erlasse des Landes NRW zur Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz (12.4.2010) sowie zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit (23.3.2010) angewandt.
Begründung:
Die beiden Runderlasse des Landes NRW (siehe Anlage) sind für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Bedeutung .
Diese Runderlasse gelten bereits für die Landesebene, müssen aber vor Ort jeweils beschlossen werden, um auch in der Kommune Verbindlichkeit zu erlangen.
In beiden Erlassen wird Gemeinden und Gemeindeverbänden der Erlass zur Anwendung empfohlen.
Dieser Aufforderung sollten wir gerne nachkommen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Rat bereits am 19.9.2005 einstimmig beschlossen hat, an der „Clean-Clothes-Kampagne“ teilzunehmen (siehe Anlage).
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