Berücksichtigung sozialer Aspekte und Umweltkriterien beim Beschaffungswesen

Antrag zur Ratssitzung am 30.6.2010 Ab sofort werden bei Beschaffungen und Vergaben von Aufträgen der Gemeinde Engelskirchen die Erlasse des Landes NRW zur Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz (12.4.2010) sowie zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit (23.3.2010) angewandt.

17.06.10 –

Antrag zur Ratssitzung am 30.6.2010

Ab sofort werden bei Beschaffungen und Vergaben von Aufträgen der Gemeinde Engelskirchen die Erlasse des Landes NRW zur Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz (12.4.2010) sowie zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit (23.3.2010) angewandt.

Begründung:

Die beiden Runderlasse des Landes NRW (siehe Anlage) sind für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Bedeutung .

Diese Runderlasse gelten bereits für die Landesebene, müssen aber vor Ort jeweils beschlossen werden, um auch in der Kommune Verbindlichkeit zu erlangen.

In beiden Erlassen wird Gemeinden und Gemeindeverbänden der Erlass zur Anwendung empfohlen.

Dieser Aufforderung sollten wir gerne nachkommen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Rat bereits am 19.9.2005 einstimmig beschlossen hat, an der „Clean-Clothes-Kampagne“ teilzunehmen (siehe Anlage).

Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen

 Präsenz- oder
 Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)

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