Einführung des „Bürgerhaushaltes“

Antrag zur Ratssitzung am 6.4.2005 Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Einbringung des nächsten Haushaltsplans ein Konzept zur Einführung des „Bürgerhaushaltes“ zu erarbeiten. Dieses Konzept sollte mit der Bertelsmann-Stiftung sowie dem Innenministerium NRW abgestimmt werden und die Erfahrungen der sechs Modellkommunen Castrop-Rauxel, Emsdetten, Hamm, Hilden, Monheim am Rhein und Vlotho aufgreifen. Der Haupt- und Finanzausschuss sollte an der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt werden. Deshalb sollte zunächst ein Vertreter der sechs Modellkommunen das Projekt Bürgerhaushalt im HFA vorstellen.

14.02.05 –

Antrag zur Ratssitzung am 6.4.2005

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Einbringung des nächsten Haushaltsplans ein Konzept zur Einführung des „Bürgerhaushaltes“ zu erarbeiten.

Dieses Konzept sollte mit der Bertelsmann-Stiftung sowie dem Innenministerium NRW abgestimmt werden und die Erfahrungen der sechs Modellkommunen Castrop-Rauxel, Emsdetten, Hamm, Hilden, Monheim am Rhein und Vlotho aufgreifen.

Der Haupt- und Finanzausschuss sollte an der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt werden. Deshalb sollte zunächst ein Vertreter der sechs Modellkommunen das Projekt Bürgerhaushalt im HFA vorstellen.

Begründung:

Im § 79 Abs. (3) und (6) der Gemeindeordnung NW ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei den Haushaltsberatungen geregelt:

Abs. (3) „Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Gegen den Entwurf können Einwohner

oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. In der öffentlichen Bekanntgabe der Auslegung ist auf die Frist hinzuweisen: außerdem ist die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Über die Einwendungen beschießt der Rat in öffentlicher Sitzung.“

Abs. (6) „Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan mit seinen Anlagen an sieben Tagen öffentlich auszulegen: in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.“

Diese Regelungen lassen ein vordemokratisches Bewusstsein erkennen, in dem bisher die Haushaltsberatungen stattfinden.

Statt den Haushalt zu den Bürgerinnen und Bürgern zu bringen und diese aktiv zu beteiligen, haben sie bisher kaum die Möglichkeit, ihre Anregungen bei Haushaltsberatungen einzubringen.

Der Bürgerhaushalt/Beteiligungshaushalt dagegen hat das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger intensiv in den Prozess der Haushaltsberatungen einzubeziehen. Er ist insofern ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur BürgerInnenkommune.

Das Verfahren des Bürgerhaushalts verläuft idealtypisch in folgenden Schritten:

1. Verständliche Aufbereitung des Haushalts,

2. Vorstellung in (dezentralen) Veranstaltungen,

3. Moderierte Formen der Beteiligung,

4. Beteiligung auch über Internet und Email,

5. Aufgreifen und Diskutieren der Empfehlungen in den Ratsgremien,

6. Beschlussfassung zu den Empfehlungen der BürgerInnen,

7. Informationsveranstaltung/en zu den Ergebnissen der Haushaltsberatungen

 

In Nordrhein-Westfalen gab es 6 Projektkommunen zum Beteiligungshaushalt:

Emsdetten, Castrop-Rauxel, Hilden, Vlotho, Hamm, Monheim a. R. Die Ergebnisse aus den Projektkommunen machen deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger den Beteiligungshaushalt positiv einschätzen und als gute Mitwirkungsmöglichkeit in Haushaltsfragen schätzen.

Die intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Haushaltsfragen macht den kommunalen Haushalt transparent und vermindert so die Korruptionsgefahr. Die Erfahrungen

zeigen auch, dass die Beteiligung der BürgerInnen bei Haushaltsfragen keineswegs zu höheren finanziellen Ansprüchen an die Gemeinde führt. Im Gegenteil: Indem der Haushalt und seine Zusammenhänge für die BürgerInnen verständlich werden, haben sie selbst ein Interesse

an einem sparsamen, gerechten und effektiven Einsatz der (knappen) Haushaltsmittel.

Ab dem 1.1.2005 beginnt die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen. Mit dem NKF wird die kommunale Haushalts- und Finanzwirtschaft

in weiten Teilen auf neue Grundlagen gestellt. Für die Einführung des NKF gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2009. Ziel der Gemeinde Engelskirchen sollte sein, bei der Umstellung insgesamt eine moderne und langfristige Form der Haushalts- und Finanzwirtschaft zu finden. Dazu gehört der Beteiligungshaushalt.

Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen

 Präsenz- oder
 Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)

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