05.02.02 –
Antrag zur Ratssitzung am 20.2.2002
Der Rat der Gemeinde Engelskirchen fordert den Bergischen Abfallwirtschaftsverband BAV auf, alle auf Grund unkorrekter Gebührenkalkulation in den letzten Jahren von der Gemeinde Engelskirchen eingezogene Abfallgebühren unverzüglich zurückzuerstatten.
Begründung:
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem BAV nachgewiesen, dass er über Jahre den Kommunen zu hohe Gebühren in Rechnung gestellt hat.
Ein Rückerstattungsanspruch von zuviel gezahlten Gebühren haben zunächst nur die Kommunen, die gegen die Gebührenfestsetzung des BAV geklagt haben oder zumindest Widerspruch eingelegt haben.
Die Gemeinde Engelskirchen hat in großer Leichtgläubigkeit in der Vergangenheit darauf vertraut, dass beim BAV alles nach Recht und Gesetz vonstatten geht und sich der Klage anderer Kommunen nicht angeschlossen. Sie hat nicht einmal Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzung des BAV eingelegt.
In den ersten Stellungnahmen nach dem Gebührendesaster wurde von den BAV-Gremien zwar angekündigt, dass alle zu Unrecht eingezogenen Gebühren zurückerstattet werden, also auch an solche Kommunen, die gutgläubig waren.
Die Seriosität solcher Ankündigungen darf nach allen bisherigen Erfahrungen mit dem BAV zumindest angezweifelt werden.
Deshalb sollte der Rat den BAV auffordern, alle zu Unrecht veranschlagten Gebühren unverzüglich zurückzuerstatten.
30.10.2025, 19:00 Uhr, Ortsverband-Versammlung im Baumhof, Hauptstraße 18, Ründeroth
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