Gutscheinheft für Kinder aus sozial benachteiligten Familien

Antrag zur  Ratssitzung am 13.5.2009 Der Rat der Gemeinde Engelskirchen beauftragt die Gemeindeverwaltung, eine Initiative für die Erstellung eines Gutscheinheftes für Kinder von Hartz IV-Empfängern zu ergreifen. Als Vorbild sollte das vom Nümbrechter Arbeitskreis „Kinder- und Jugendgesundheit“ entwickelte Konzept dienen. Bei der Erstellung des Gutscheinheftes sind insbesondere alle örtlichen Sportvereine sowie Schulen und Kindergärten mit einzubeziehen.

13.05.09 –

Antrag zur  Ratssitzung am 13.5.2009

Der Rat der Gemeinde Engelskirchen beauftragt die Gemeindeverwaltung, eine Initiative für die Erstellung eines Gutscheinheftes für Kinder von Hartz IV-Empfängern zu ergreifen. Als Vorbild sollte das vom Nümbrechter Arbeitskreis „Kinder- und Jugendgesundheit“ entwickelte Konzept dienen. Bei der Erstellung des Gutscheinheftes sind insbesondere alle örtlichen Sportvereine sowie Schulen und Kindergärten mit einzubeziehen.

Begründung:

Die Arbeit und das Gutscheinheft des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendgesundheit Nümbrecht“ wurde am 26.1.2009 im Kreissportausschuss vorgestellt und fand dort allgemeine Zustimmung. (siehe Niederschrift der Sitzung; Anlagen 2 und 3).

Zum Gutscheinheft folgendes Zitat der Referentin Frau Pack:

„Die Adressaten des Heftes sind Kinder von Hartz IV – Empfängern. Sie können mit Gutscheinen kostenlos z.B. in der Bücherei Bücher ausleihen oder an Angeboten der Sportvereine teilnehmen ohne Mitgliedsbeiträge zu zahlen.

Ziel ist es Kindern aus „armen“ Familien die Möglichkeit der Partizipation am sozialen und kulturellen Leben zu bieten, um ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen“.

Aus Sicht unserer Fraktion ist die Nümbrechter Initiative nachahmenswert. Es bietet sich an, die Nümbrechter Erfahrungen aufzugreifen und Frau Pack zur nächsten Fachausschusssitzung einzuladen.

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Ratssitzung.

Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen

 Präsenz- oder
 Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)

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