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19.09.05 –
Antrag zur Ratssitzung am 9.11.2005
Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit – Teilnahme der Gemeinde Engelskirchen an der „Clean-Clothes-Kampagne“
Der Rat fordert die Verwaltung sowie alle Gesellschaften, an denen die Gemeinde Engelskirchen beteiligt ist, auf, bei der Beschaffung von Produkten darauf zu achten, dass die Produkte nicht durch ausbeuterische Kinderarbeit entstanden sind. Es wird empfohlen, bei der Ausschreibung von „gefährdeten" Produkten künftig folgenden Passus aufzunehmen:
„Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen."
Die Gemeinde Engelskirchen hat sich im Rahmen der Lokalen Agenda 21 zum Prinzip der Nachhaltigkeit bekannt und ist sich seiner globalen Verantwortung für jetzige und künftige Generationen bewusst. Auf internationaler Ebene diskutieren die Kommunen Wege, wie durch eigenes nachhaltiges Wirtschaften und durch die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung die weltweit zukunftsfähige Entwicklung vorangetrieben werden kann. Mit der Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 182 (Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen) hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, Maßnahmen gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu ergreifen. Im Rahmen der Bundestreue gilt diese Verpflichtung auch für die Kommunen.
Die Gemeinde Engelskirchen kann durch ein eindeutiges Signal der Ächtung ausbeuterischer Kinderarbeit Vorbild sein für andere private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Großabnehmer. Damit schafft er einen Anreiz für Produzenten und Händler, sich stärker als bisher mit dem Problem der Kinderarbeit auseinander zu setzen.
Bei folgenden beispielhaft genannten Produkten und Produktengruppen aus Asien, Afrika oder Lateinamerika, die die Gemeinde (bzw. Gesellschaften, an denen die Gemeinde beteiligt ist) möglicherweise im Einkauf bezieht, kann ausbeuterische Kinderarbeit vorkommen (so genannte „gefährdete" Produkte):
* Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren
* Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien
* Natursteine, Pflastersteine (z.B. aus China)
* Lederwaren
* Holzprodukte
* Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft oder Tomaten
Als konkretes Beispiel ist die Beschaffung von Arbeitskleidung zu nennen: Sowohl die Gemeinde als auch einzelne Gesellschaften benötigen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmte Arbeitskleidung oder Uniformen. Bei der Ausschreibung zur Beschaffung lässt sich die Einhaltung des genannten Kriteriums einfordern.
Im Interesse der Kinder in zahlreichen Entwicklungsländern soll die Gemeinde deshalb auf den Kauf von Dingen verzichten, die von Kindern oder mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden.
Hinweis: Zahlreiche Städte und Gemeinden in Europa haben sich bereits laut „Clean Clothes Campaign" (www.cleanclothes.org und www.saubere-kleidung.de) zur Berücksichtigung dieses und weiterer ethische Kriterien verpflichtet. Die Kampagne wird in Deutschland von zahlreichen kirchlichen und entwicklungspolitischen Organisationen unterstützt. Auch viele deutsche Städte und Gemeinden wie z.B. Bonn, St.Augustin, Bielefeld unterstützen die Clean-Clothes-Kampagne. Darüber hinaus haben einzelne Textilproduzenten bereits ihre Verantwortung für die Produktionsbedingungen erkannt und bieten Produkte an, die nicht von oder mit Kindern hergestellt wurden.
23.06.2022, 19:00 Uhr
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