BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Engelskirchen

Resloution an der BAV wegen ungerechter Abfallgebührenstruktur

Antrag zur Ratssitzung am 10.9.2008 Der Rat möge beschließen: Der Rat der Gemeinde Engelskirchen fordert den Bergischen Abfallwirtschaftsverband BAV auf, die proportionale Gebührenstruktur für Haus- und Sperrmüll so schnell wie möglich wieder ein­zuführen.

27.08.08 –

Antrag zur Ratssitzung am 10.9.2008 27.8.2008

Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Gemeinde Engelskirchen fordert den Bergischen Abfallwirtschaftsverband BAV auf, die proportionale Gebührenstruktur für Haus- und Sperrmüll so schnell wie möglich wieder ein­zuführen.

 

Begründung:

In der BAV-Verbandsversammlung am 13.6.2008 wurde von der BAV-Geschäftsführung ein Gebührenvergleich zwischen der proportionalen Gebührenstruktur und dem seit Jahren vom BAV favorisierten Gebührenmodell (50%ige Grundgebühr nach Einwohnerschlüssel) vorgelegt (siehe Anlage).

Die Gemeinde Engelskirchen mit niedrigem Restmüllaufkommen pro Einwohner und Jahr wird durch die Gebührenstruktur des BAV extrem benachteiligt und zahlt 108.716 € mehr als bei der gerechteren proportionalen Gebührenstruktur. Letztlich gibt die Gemeinde die Mehrkosten an die Engelskirchener Haushalte weiter, die die Zeche bezahlen.

In früheren Jahren hatte der BAV zunächst das proportionale Gebührenmodell eingeführt. Es war für alle Kommunen einfach nachvollziehbar: Wer doppelt so viel Müll produziert, zahlt auch exakt das Doppelte.

Die Umstellung auf das Grundgebührenmodell erfolgte in einer Zeit, in der die Abfallmengen dramatisch zunahmen und der BAV sich durch die 50%-ige Grundgebühr eine bessere Kalkulati­onsbasis verschaffen wollte. Dieses Argument zieht heute weniger denn je. Die Abfallmengen­schwankungen vergangener Jahre sind heute kein Thema mehr.

Auch im Gewerbeabfallbereich ist die proportionale Gebührenstruktur selbstverständlich und vom BAV nie in Frage gestellt worden. Ein Grundgebührenmodell, wie das des BAV, kann man nur den Kommunen als Zwangskundschaft verordnen. Ein Gewerbebetrieb würde dies nicht ak­zeptieren und eine andere Entsorgungsmöglichkeit suchen.

Die Auswirkungen einer Gebührenstruktur mit hohem Grundgebühranteil sind abfallwirtschaft­lich höchst bedenklich. Bestraft werden in besonderer Weise diejenigen Kommunen, die wie die Gemeinde Engelskirchen sinn­volle Abfallkonzepte umsetzen und gute Erfolge hinsichtlich der Trennung und Vermeidung von Abfällen vorweisen können. Entlastet werden im Gegenzug die Müllmuffel unter den Kommu­nen, die überdurchschnittlich viel Müll anliefern.

In der  Gemeinde Engelskirchen ist die Restmüllmenge pro Einwohner mit 92 kg/a deutlich unter dem BAV-Durchschnitt von 141 kg/a. Kommt eine Gemeinde auf die absurde Idee, Bioabfälle nicht länger über die die Biotonne einzusammeln lassen, so wird sie durch die jetzige Gebührenstruktur für diesen abfallwirtschaftlichen Unsinn vom BAV auch noch be­lohnt. Einen großen Teil der Kosten übernehmen in diesem Fall alle Kommunen nach Einwohnerschlüs­sel.

Dieser Zustand sollte so schnell wie möglich geändert werden.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

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