Resolution des Rates der Gemeinde Engelskirchen zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen

Antrag zur Ratssitzung am 25.2.2015 Der Rat der Gemeinde Engelskirchen beschließt folgende an die Bundes- und Landesregierung gerichtete Resolution: Resolution des Rates der Gemeinde Engelskirchen  zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen

03.02.15 –

Antrag zur Ratssitzung am 25.2.2015

Der Rat der Gemeinde Engelskirchen beschließt folgende an die Bundes- und Landesregierung gerichtete Resolution:

Resolution des Rates der Gemeinde Engelskirchen  zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen

Aus kommunaler Perspektive bieten Freihandelsabkommen die Chance, mit der Verhandlungsmacht eines geeinten Europas europäische Interessen, Spielregeln, Werte und Standards im globalen Kontext durchzusetzen und zu exportieren. Andererseits zeigen die Erfahrungen anderer Freihandelsabkommen, dass diese Spielraum schaffen können, für die Aushöhlung der unabhängigen Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen erbracht wird.

Vor diesem Hintergrund unterstützt der Rat die grundsätzlichen Bemühungen zur Erreichung von Freihandelsabkommen, solange dabei die Grundsätze der Transparenz und Beteiligung, die Unabhängigkeit deutscher und europäischer Gerichte und der kommunalen Daseinsvorsorge eingehalten werden und solange dadurch weder deutsche und europäische Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- noch Umweltstandards unterlaufen werden.     

Mit diesem Ziel unterstützt der Rat  das gemeinsame Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen und fordert gegenüber der Landes- und Bundesregierung gemäß des o.g. Papiers folgende Punkte ein:

Die Kommunale Daseinsvorsorge soll von den Marktzugangsverpflichtungen in TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.

 Der politische Gestaltungswille soll in Fragen des öffentlichen Beschaffungswesen nicht stärker eingeschränkt werden als es nationale Regelungen und das europäische Vergaberecht bereits heute vorsehen.

Auf spezielle Investorenschutzregelungen und internationale Schiedsgerichte soll gänzlich verzichtet werden. Anwendung finden soll ausschließlich der demokratisch legitimierte Rechtsschutz nationaler Gerichte. 
 Der Abbau von Handelshemmnissen soll nicht zu Lasten von europäischen Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards erfolgen.
Die Transparenz und Beteiligung soll verbessert werden, u.a. indem Vertreter der kommunalen Ebene neben dem TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums unmittelbar in die Beratergruppen der EU-Kommission integriert werden.
Die Organisationsfreiheit der Kommunen auch über TTIP hinaus soll sichergestellt, Rekommunalisierung jederzeit und uneingeschränkt möglich bleiben, weshalb die o.g. Forderungen grundsätzlich für Freihandelsabkommen, insbesondere aber auch für TiSA gelten.

Erläuterungen:

Seit Juni 2013 verhandeln Vertreter der EU mit Vertretern der USA über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP). Mit dem geplanten Abkommen wird das Ziel einer erleichterten Abwicklung des Handelsverkehrs zwischen der EU und den USA verfolgt. Ein weiteres Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement CETA) wurde zwischen 2009 und 2014 bereits verhandelt und muss nun noch durch EU-Parlament und den Europäischen Rat sowie durch die EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Außerdem verhandelt wird zurzeit ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TiSA). Hierunter fallen zahlreiche Vereinbarungen zwischen 23 Parteien, inkl. den USA und der Europäischen Union, die das Ziel haben, Handelshemmnisse im Dienstleistungssektor zu beseitigen.

 Die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA werden derzeit stark kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite versprechen sich die Befürworter der Abkommen durch den Abbau und die Harmonisierung verschiedener regulatorischer Bestimmungen positive Einkommens- und Beschäftigungseffekte auf beiden Seiten des Atlantiks. Sie befürworten einen ökonomischen Ordnungsrahmen, der alle Handelspartner künftig an gemeinsame Spielregeln binden kann, damit der marktwirtschaftliche Wettbewerb fair verläuft. Die Vertiefung der Transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft soll demnach auch dazu beitragen, dass gegenüber Drittländern hohe Standards bei Produkten, Arbeitnehmerrechten und dem Umweltschutz durchgesetzt werden können.

 Auf der anderen Seite bezweifeln die Kritiker der Freihandels- und Investitionsabkommen die Dimension der behaupteten positiven Effekte und gehen davon aus, dass diese in Wahrheit in nicht messbaren Bereichen liegen. Sie kritisieren vor allem die Geheimhaltung der Verhandlungen, das aus ihrer Sicht undemokratische Zustandekommen und das Risiko, das diese Abkommen für die Unabhängigkeit der Justiz und für europäische Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards haben könnten.

Anlage

Gemeinsames Positionspapier der  kommunalen Spitzenverbände und de Verbandes kommunaler Unternehmen VKU zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen

Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen

 Präsenz- oder
 Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)

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