06.12.05 –
Antrag zur Ratssitzung am 14.12.2005
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zur nächsten Ratssitzung ein Konzept zur Wertabschöpfung bei Planungsmaßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dieses Konzept sollte u.a. folgende Aspekte berücksichtigen:
1) Alle Planungsmaßnahmen (ob größere oder kleine) sollten einbezogen werden.
2) Planungsmaßnahmen werden nur durchgeführt, wenn Eigentümer bzw. Vorhabenträger sich vor der Realisierung der Maßnahme schriftlich verpflichten, auf den im Konzept beschriebenen Anteil des Wertzuwachses zugunsten der Gemeinde zu verzichten.
3) Alle Grundstückseigentümer werden gleichbehandelt.
4) Ein großer Prozentsatz des Wertzuwachses verbleibt bei der Gemeinde.
Begründung:
Seit langem wird die Thematik „Wertschöpfung bei Planungsmaßnahmen“ insbesondere im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss diskutiert. Bisher ist es jedoch bei Absichtserklärungen geblieben. In der Ältestenratssitzung am 5.4.05 hat die Verwaltung das Konzept der Stadt Bergisch Gladbach vorgestellt. Dort sollen 25% der Wertschöpfung bei Bauprojekten bei der Stadt verbleiben. Aus Sicht unserer Fraktion ist dieser Prozentsatz zu gering bemessen. Wichtig ist aber, dass dieses Thema endlich angegangen wird. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist in keiner Weise nachvollziehbar, dass bisher die Abschöpfung der Planungsgewinne vollständig beim Grundstückseigentümer verbleibt.
Es ist deshalb an der Zeit, einen Grundsatzbeschluss zum Baulandmanagement zu fassen. Dieser sollte nicht auf ein konkretes Vorhaben bezogen werden, weil sonst Grundstückseigentümer mit Recht die Frage stellen, wieso sie betroffen sind und andere nicht.
23.06.2022, 19:00 Uhr
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