In Deutschland sind Flüsse durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geschützt. Flüsse sind ökologisch äußerst wertvolle Lebensräume, die nicht nur aus mehr oder weniger sauberem Wasser bestehen. Im Zusammenwirken von Wasserkörper, Gewässerbett und Uferbereichen in einem naturnahen Zustand ermöglichen sie einer Vielzahl von unterschiedlichen Lebewesen, hier ihre ökologische Nische und ihr Habitat zu finden.
Im Jahre 2000 hatten sich die EU-Staaten darauf geeinigt, dass die Gewässer bis 2015, spätestens bis 2027 wieder einen guten ökologischen Zustand erreichen sollen. Dieses Ziel wird die Agger in ihrem derzeitigen Zustand nicht erreichen, obwohl der Aggerverband viel Geld in Klärwerke investiert hat. Generell ist es schwierig, den guten Zustand zu erreichen, wenn Flüsse aufgestaut werden.
In den Stauanlagen sammeln sich Feinsedimente und abgestorbene Pflanzenreste an, im abgelagerten Schlamm bilden sich Methan und andere Treibhausgase. Im Sommer erwärmen sich die Stauanlagen und geben das erwärmte Wasser an den Unterlauf ab, was großen Einfluss auf den Sauerstoffhaushalt hat. Der gesamte Lebensraum der Agger wird belastet. Lebewesen, Sedimente, Kies und Geschiebe können nicht wandern.
Deshalb hat der Gesetzgeber Mindestanforderungen an die Betreiber von Wasserkraftanlagen gestellt, wenn sie ein Staurecht erhalten wollen. Sie müssen für eine festgelegte Mindestwasserführung sorgen, Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen bauen und den Fischschutz an den Wasserkraftanlagen beachten.
Der Aggerverband hatte 2016 eine Erlaubnis für die Stauanlage Osberghausen erhalten unter der Bedingung, bis 2018 die Durchgängigkeit der Agger zu realisieren. Zudem hatten die Aggerkraftwerke zum Schutz der Fische für eine Einschwimmsperre in den Turbinenkanal zu sorgen.
Weil sich Aggerverband und Aggerkraftwerke nicht auf die Herstellung der Bedingungen einigen konnten und nach mehrmaliger Fristaufschiebung weder die Durchgängigkeit noch der Fischschutz umgesetzt wurde, erlosch die Erlaubnis. Nunmehr verlangt die Bezirksregierung Köln, dass der alte Zustand, eine frei fließende Agger in Osberghausen, wiederhergestellt wird.
Der Aggerverband hat jetzt die Aufgabe, der Bezirksregierung Köln innerhalb von zwei Jahren ein Konzept vorzulegen, wie mit den Sedimenten umgegangen werden soll und wie die Durchgängigkeit für die Wasserlebewesen hergestellt wird. Dabei wird auch darauf zu achten sein, dass sich das Areal einerseits zu einem ökologisch wertvollen Lebensraum nicht nur für Fische, sondern auch für die Vogel- und die wirbellosen Fließgewässerorganismen entwickelt und damit auch als naturnahe Fließgewässerlandschaft weiterhin ein für Erholungssuchende attraktives Gebiet werden kann. Mit den Jahren wird sich wieder ein natürlicher Lebensraum einstellen, wie er vor 1956 schon bestand.
Friedrich Meyer
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