Grüne Ratsfraktion fordert den Oberbergischen Kreis auf, freiwillig ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen

Zur Ratssitzung am 24.2.2010 beantragt die grüne Ratsfraktion, dass der Engelskirchener Rat den Oberbergischen Kreis auffordert, freiwillig ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Die grüne Ratsfraktion unterstützt damit eine Forderung der Oberbergischen Bürgermeister, die mit dieser Forderung bisher bei Landrat Jobi abgeblitzt waren.

In ihrer Antragsbegründung verweisen die Grünen darauf, dass der Oberbergische Kreis eine Anhebung der Kreisumlagehebesätze von 40,5% in 2010 auf 46,5% in 2011 plane. Dies würde den Kommunen des Kreises jeglichen Gestaltungsspielraum nehmen.

Die Anstrengungen des Oberbergischen Kreises zur Konsolidierung des Kreishaushaltes halten sich hingegen nicht nur aus Sicht der Grünen in sehr engen Grenzen.

Die Kritik der Bürgermeister am Finanzgebaren des Kreises halten die Grünen für mehr als berechtigt (siehe Schreiben von BM Becker-Blonigen vom 17.11.2009 bzw. 19.12.2009 als Anlage). Die dort im Namen der Bürgermeister erhobene Forderung, dass der Kreis „den eigenen Haushalt nach den Grundsätzen kommunaler Haushaltssicherung aufstellt“, wird deshalb von der grünen Ratsfraktion unterstützt.

Bei der Einbringung des Kreishaushaltes am 10.12.2009 erklärte der Kreiskämmerer: „Der freiwillige Marsch in die Haushaltssicherung ist insofern nicht möglich, als der Regierungspräsident Köln als Aufsichtbehörde dies nur dann genehmigt, wenn nach drei Jahren der Kreis diese Fehlbeträge im wesentlichen aus eigener Kraft d.h. nicht per Kreisumlageerhöhung ausgleichen kann. Da dies jedoch völlig ausgeschlossen ist, besteht diese Alternative nicht mehr.“

Diese Auffassung wird von der grünen Fraktion in keiner Weise geteilt. In der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW für den Regierungsbezirk Köln am 19.1.2010 in Rheinbach wies der Regierungspräsident noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass freiwillige Haushaltssicherungskonzepte für Kreise möglich sind. Diese würden von der Bezirksregierung jedoch nur genehmigt, wenn strukturelle Einsparungen aufgezeigt werden. Eine bloße Kreditierung bzw. Abrechnung über die Umlage reiche nicht aus.

Strukturelle Einsparungen sind beim Kreis durchaus möglich. So weist z. B. der Stellenplan des Kreises eine große Anzahl hoch bewerteter Stellen aus. Hier sollte eine grundsätzliche Überprüfung der Eingruppierungen erfolgen.

Während die meisten Kommunen Verwaltungsstrukturreformen mit erheblichen Einsparungen durchgeführt haben, gibt sich die Spitze der Kreisverwaltung bisher beratungsresistent und hält an überholten Strukturen fest. Mindestens eine Hierarchiestufe sollte im Rahmen einer Verwaltungsstrukturreform abgebaut werden.

Darüber hinaus hält die grüne Fraktion es für dringend geboten, dass der Kreis sich zukünftig auf seine Kernaufgaben konzentriert und ab sofort alle freiwilligen Leistungen zu Lasten der kommunalen Haushalte mit den Kommunen abstimmt.

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