Der Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Engelskirchen ruft die Bürgerinnen und Bürger Engelskirchens auf, gegen die nach dem ungerechten „Frischwassermaßstab“ berechneten, Anfang Juni verschickten Abwassergebührenbescheide Widerspruch einzulegen. Sollten die Widersprüche abgelehnt werden, wird ein Vertreter der Grünen eine Musterklage gegen die bisherigen ungerechten, unsozialen und unökologischen Abwassergebühren führen.
Zur Zeit werden in Engelskirchen die Kosten für die Ableitung und Reinigung des Schmutz-(Ab-) und des Regen- bzw. Oberflächenwassers durch nur eine Gebühr auf die GrundstücksbesitzerInnen umgelegt. Diese Gebühr wird anhand des Frischwasserverbrauchs berechnet. Das führt teilweise zu großen Ungerechtigkeiten.
Beispiel: Eine Familie mit mehreren Kindern, die in einem Mehrfamilienhaus wohnt, verbraucht sehr wenig versiegelte Fläche. Da eine mehrköpfige Familie aber einen verhältnismäßig hohen Frischwasserverbrauch hat, trägt sie gleichzeitig einen übermäßigen Teil der Versiegelungskosten. Ein Bau- oder Supermarkt mit immens großen versiegelten Verkaufs- und Parkplatzflächen hat dagegen nur einen geringen Frischwasserverbrauch (Händewaschen der MitarbeiterInnen, Reinigungsarbeiten). Er muss daher verhältnismäßig wenig für die Ableitung des vielen Regenwassers bezahlen. Konkrete Modellrechnungen der Gemeindeverwaltung belegen dies eindrucksvoll.
Diese Ungerechtigkeit muss schnellstens aufgehoben werden!
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Engelskirchen stehen mit dieser Forderung nicht allein da. Mehrfach haben Gerichte Abwassergebührensatzungen, in denen -wie in Engelskirchen- die Gebühr auf der Basis der Frischwassermenge berechnet wird, für nichtzulässig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht als höchstes hierfür zuständiges Gericht hat z. B. bestimmt, dass eine separate Gebühr für die Beseitigung des Oberflächenwassers dann erhoben werden muss, wenn die Kosten für Ableitung und Reinigung mehr als 12% der gesamten Kosten betragen. In der Stadt Uetersen hat das Verwaltungsgericht (auf Klage der dortigen GRÜNEN hin) die Abwassersatzung für rechtswidrig erklärt, da der Anteil der Kosten für die Oberflächenentwässerung bei ca. 14% lag. In Engelskirchen ist der Anteil noch extremer: nach Berechnungen der Verwaltung liegt er bei ca. 37%.
Die Erfolgsaussichten für eine von BÜNDNIS90/Die GRÜNEN für die Engelskirchener durchgeführten Klage sind also sehr hoch.
Angesichts dieser Lage fordert der Ortsverband Engelskirchen die Gebührenzahler auf, gegen ihre Gebührenbescheide Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruchsformular kann bei der grünen Kreisgeschäftsstelle unter 02261/24540 angefordert oder unter www.gruene-engelskirchen.de runtergeladen werden. Für die Bürgerinnen und Bürger ist der Widerspruch kostenlos. Die Gebührenbescheide werden dann bis zu einer juristischen Klärung unter Vorbehalt gestellt und bei erfolgreicher Klage revidiert.
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23.06.2022, 19:00 Uhr
Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen
Präsenz- oder
Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)
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