Der Rat der Gemeinde Engelskirchen hat heute gegen 4 Stimmen aus CDU/FDP beschlossen, keinen Antrag auf Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln beim Oberverwaltungsgericht Köln einzulegen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 11.6.2002 die Abwassergebührensatzung der Gemeinde Engelskirchen für rechtswidrig erklärt und gab damit der Klage des grünen Fraktionssprechers Helmut Schäfer, der stellvertretend für den Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Musterklage beim Verwaltungsgericht eingereicht hatte, statt.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dies ein Erfolg auf voller Linie. Damit gibt es in Engelskirchen zukünftig erheblich mehr Gebührengerechtigkeit. Außerdem ist die beschlossene Einführung der differenzierten Abwassergebühr ein Sieg für den Umweltschutz. Durch die Umstellung der Gebührenstruktur werden erhebliche Anreize zum ökologisch verantwortbaren Handeln (sparsamer Umgang mit Versiegeln von Flächen) geschaffen.
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