Engelskirchener Abwassersatzung ist rechtswidrig – Grüne Musterklage erfolgreich – Grüne fordern zügige Umsetzung des Gerichtsurteils

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 11.6.2002 die Abwassersatzung der Gemeinde Engelskirchen für rechtswidrig erklärt.

Es gab damit der Klage des grünen Fraktionssprechers Helmut Schäfer, der stellvertretend für den Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Musterklage beim Verwaltungsgericht eingereicht hatte, statt.
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gemeinde Engelskirchen spätestens ab dem Jahre 2000 (zu diesem Zeitpunkt lagen alle Daten über Grundstücksgrößen und versiegelte Flächen vor) die Abwassergebühren nicht mehr nach dem ungerechten Frischwassermaßstab abrechnen durfte.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte über Jahre im Rat vergeblich die Abschaffung des Frischwassermaßstabs bei der Ermittlung der Abwassergebühren gefordert.

Nachdem alle Appelle an die CDU-Mehrheitsfraktion und Bürgermeister Oberbüscher erfolglos geblieben sind, hatte der Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Engelskirchen beschlossen, juristisch gegen die ungerechten, unsozialen und ökologisch nicht sinnvollen Abwassergebühren nach dem „Frischwassermaßstab“ vorzugehen. Die Klage wurde am 4.10.2000 beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Diese musste durch ein Parteimitglied stellvertretend erfolgen, da eine Klage durch eine Partei juristisch nicht möglich ist.

Bis heute werden in Engelskirchen die Kosten für die Ableitung und Reinigung des Schmutz-(Ab-) und des Regen- bzw. Oberflächenwassers durch nur eine Gebühr auf die Grundstücksbe­sitzerInnen umgelegt. Diese Gebühr wird anhand des Frischwasserverbrauchs berechnet. Das führt teilweise zu großen Unge­rechtigkeiten.

Beispiel: Eine Familie mit mehreren Kindern, die in einem Mehrfamilienhaus wohnt, verursacht nur sehr wenig versiegelte Fläche. Da eine mehrköpfige Familie aber einen verhältnismäßig hohen Frischwasser­verbrauch hat, trägt sie gleichzeitig einen übermäßigen Teil der durch Flächenversiegelung  verursachten Kosten. Ein Bau- oder Supermarkt mit immens großen versiegelten Verkaufs- und Parkplatz­flächen hat dagegen nur einen geringen Frischwasserverbrauch (Händewaschen der Mitarbei­terInnen, Reinigungsarbeiten). Er muss daher verhältnismäßig wenig für die Ableitung des vielen Regenwassers bezahlen.Konkrete Modell­rechnungen der Gemeindeverwaltung belegen dies eindrucksvoll.

Somit ist die bisherige undifferenzierte Abwassergebühr ungerecht, da sie die Kosten der Regenwasserbeseitigung dem Frischwasserverbrauch zurechnet und nicht der Flächenversiegelung. Sie ist unsozial, da Mieter in Mehrfamilienhäusern die Zeche für Grundstücksbesitzer zahlen und sie ist ökologisch nicht sinnvoll, da sie keine Anreize zur Ent- bzw. Nichtversiegelung von Flächen bietet.

Gegen diese Ungerechtigkeit und die falschen politischen Signale der bisherigen Abwassergebühren haben viele Bürgerinnen und Bürger von Engelskirchen in der Vergangenheit Widerspruch eingelegt und BÜNDNIS90/Die GRÜNEN nun erfolgreich geklagt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Ratsmehrheit und Bürgermeister Oberbüscher auf, den Richterspruch zu akzeptieren und zügig dem Urteil Rechnung zu tragen und die differenzierte Abwassergebühr einzuführen.

Andere Gemeinden des oberbergischen Kreises, die bis heute am antiquierten Frischwassermaßstab festgehalten haben, sollten die Gelegenheit nutzen, politisch die zur Umstellung erforderlichen Beschlüsse zu fassen und sich nicht erst durch Gerichte dazu zwingen zu lassen.

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Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

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