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Der Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Engelskirchen ruft die Bürgerinnen und Bürger Engelskirchens auf, erneut gegen die nach dem ungerechten „Frischwassermaßstab“ berechneten, Anfang Juni verschickten Abwassergebührenbescheide Widerspruch einzulegen. Die Widersprüche sollen der bereits laufenden, Klage der GRÜNEN gegen die ungerechte, unsoziale und ökologisch unsinnige Abwassergebührensatzung Rückenwind geben.
Vor einem Jahr haben Bündnis90/Die GRÜNEN Engelskirchen schon einmal zu Widersprüchen aufgerufen und Engelskirchener Bürgerinnen und Bürger haben mit Ihren Widersprüchen die Grünen unterstützt und ein Signal für die gerechtere, nach Brauch- und Niederschlagswasser differenzierte Abwassergebühr gesetzt. Daraufhin hat Fraktionssprecher Helmut Schäfer stellvertretend für den grünen Ortsverband und alle Engelskirchener Bürgerinnen und Bürger gegen die undifferenzierte Abwassergebühr geklagt.
„Zeigen Sie jetzt Bürgermeister Wolfgang Oberbüscher und der Engelskirchener CDU als blockierender Mehrheitsfraktion im Rat, daß Sie nicht bis zu einer gerichtlichen Klärung auf eine gerechte, soziale und ökologisch sinnvolle Abwassergebührenbemessung warten wollen!“, fordern die Bündnisgrünen die Bürgerinnen und Bürger auf.
Angesichts einer großen Zahl von Widersprüchen werden CDU und Gemeindeverwaltung sich nicht länger gegen Bürgerinnen und Bürger und eine gerechte Gebührenpolitik sperren können.
Ansonsten werden sie die Gerichte dazu zwingen, sind die Grünen optimistisch, denn schon mehrfach haben Gerichte Abwassergebührensatzungen, in denen –wie in Engelskirchen- die Gebühr nur auf Basis des Frischwassers berechnet wird, für nichtzulässig erklärt. Danach wäre die Gemeinde Engelskirchen verpflichtet, zukünftige Gebührenbescheide differenziert nach Brauch- und Niederschlagswasser zu berechnen. Ein erstes Urteil wird jedoch nicht mehr in diesem Jahr erwartet, so daß der grüne Ortsverband im Interesse der Engelskirchener und Engelskirchenerinnen auf die Einsicht von Bürgermeister und CDU hofft.
Zur Zeit werden in Engelskirchen die Kosten für die Ableitung und Reinigung des Schmutz-(Ab-) und des Regen- bzw. Oberflächenwassers durch nur eine Gebühr auf die GrundstücksbesitzerInnen umgelegt. Diese Gebühr wird anhand des Frischwasserverbrauchs berechnet. Das führt teilweise zu großen Ungerechtigkeiten.
Beispiel: Eine Familie mit mehreren Kindern, die in einem Mehrfamilienhaus wohnt, verbraucht sehr wenig versiegelte Fläche. Da eine mehrköpfige Familie aber einen verhältnismäßig hohen Frischwasserverbrauch hat, trägt sie gleichzeitig einen übermäßigen Teil der Versiegelungskosten. Ein Bau- oder Supermarkt mit immens großen versiegelten Verkaufs- und Parkplatzflächen hat dagegen nur einen geringen Frischwasserverbrauch (Händewaschen der MitarbeiterInnen, Reinigungsarbeiten). Er muss daher verhältnismäßig wenig für die Ableitung des vielen Regenwassers bezahlen.Konkrete Modellrechnungen der Gemeindeverwaltung belegen dies eindrucksvoll.
Diese Ungerechtigkeit muss schnellstens aufgehoben werden!
Angesichts dieser Lage fordert der Ortsverband Engelskirchen die Gebührenzahler auf, gegen ihre Gebührenbescheide Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruchsformular kann bei der grünen Kreisgeschäftsstelle unter 02261/24540 angefordert oder unter www.gruene-engelskirchen.de runtergeladen werden. Für die Bürgerinnen und Bürger ist der Widerspruch kostenlos. Von einer Klagerhebung rät der Ortsverband allerdings wegen der hohen Prozesskosten für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger ab.
„Unsere Klage ist stellvertretend für Sie und wird –mit Ihrer Hilfe- diese unrechte, unsoziale und ökologisch unsinnige Politik der CDU hoffendlich bald kippen!“, so Ortsverbandssprecher Patrick Heuwes optimistisch.
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23.06.2022, 19:00 Uhr
Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen
Präsenz- oder
Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)
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