Grüne fordern dezentrale Abwasserbeseitigung für Unterbüchel

Unterbüchel darf nicht ans zentrale Kanalnetz angeschlossen werden. Dies ist die zentrale Forderung der grünen Ratsfraktion nach der Sondersitzung des Rates am 21.9.2007, in der die Klage gegen das kommunalaufsichtliche Verfahren des Landrates wegen fehlender Erfolgsaussichten zurückgezogen hat.

Die Rücknahme der Klage bedeutet lediglich, dass die Zuständigkeit für die Entwässerung von Unterbüchel bei der Gemeinde verbleibt. In der Sondersitzung hat die grüne Ratsfraktion bereits einen Antrag für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses (11.10.) bzw. zur Ratssitzung (31.10.) vorgestellt.

Danach soll die kleine Ortschaft Unterbüchel ins Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde aufgenommen und dezentral entwässert werden.

Aus Sicht der Grünen  sollten u.a. folgende Varianten geprüft werden:

a)      Ein Verein (z.B. der Nutzwasserverein Steimel oder ein neu zu gründender Verein) übernimmt die Aufgaben der Entwässerung von Unterbüchel als Erfüllungsgehilfe der Gemeinde.

b)      Die Gemeinde führt die dezentrale Entwässerung in eigener Regie durch.

Bei beiden Varianten sollten selbstverständlich bereits bestehende dezentrale Anlagen ins Konzept einbezogen werden.

Die grüne Fraktion argumentiert, dass die ökologische und ökonomische Sinnhaftigkeit der dezentralen Entwässerung von Unterbüchel durch die Zurücknahme der Klage in keiner Weise berührt werde.

Die Aussichtslosigkeit der Klage war bedingt durch Fehler der Vergangenheit. Das vom Rat in der Sitzung am 14.12.2005 beschlossene dezentrale Abwasserkonzept wurde von der Verwaltung hintertrieben. Ein am Rat vorbei in Auftrag gegebenes Gefälligkeitsgutachten, gefüttert mit falschen Zahlen der Verwaltung, kam zum Ergebnis, die zentrale Kanalisation sei auch beim kleinsten Weiler noch wirtschaftlicher als dezentrale Lösungen – ein Treppenwitz! Daraufhin kam der Widerspruch der Kommunalaufsicht gegen Befreiungsanträge von der Abwasserbeseitungspflicht. Leider fehlte dem Rat in der Sitzung am 14.9.2006 der Mut Rechtsmittel einzulegen. Hiermit wurde der Bescheid rechtskräftig. Dass es schwierig ist, gegen einen rechtskräftigen Bescheid erfolgreich zu klagen – insbesondere dann, wenn sich die Rechtslage nicht geändert hat - ist nachvollziehbar. Dennoch hat es der Rat versucht, weil es aberwitzzig wäre, die kleine Ortschaft Unterbüchel mit ihren 9 Häusern (von denen zwei bereits über funktionierende dezentrale Anlagen verfügen) mit hohem finanziellen Aufwand (vorsichtig geschätzt 230.000 €) ans zentrale Kanalnetz anzuschließen.

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Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

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