BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Engelskirchen

Im folgenden werden alle Erweiterungen von Typo3 und deren Plugins vorgestellt. Dazu werden alle PluginDatensätze beschrieben, die nicht bereits im ersten Teil der GCMSDokumentation befasst werden, das sind „News“, „Newskategorie“, „Event“ und „Kalender Ort“. Häufig ist die Einrichtung von Erweiterungen komplex. Deswegen werden neue Seiten bereits mit einem vorkonfigurierten Kalender und einer voreingerichteten NewsSeite („Aktuelles“) ausgeliefert. Wem die Standradkonfiguration nicht reicht oder wer schon länger im GCMS ist und z. B. den alten durch den neuen Kalender ersetzen will, helfen die nachfolgenden Anleitung.

Änderung der Abwassergebührensatzung

23.05.23 – von Christoph Glaß –

Der Rat der Gemeinde Engelskirchen möge die Änderung der Abwassergebührensatzung mit dem Ziel beschließen, dass möglichst viel Niederschlagswasser in den Boden versickert und die Folgekosten der Flächenversiegelung mit berücksichtigt werden. Dazu sollten ökonomische und ökologische Anreize geschaffen werden.

1. Die Größen der versiegelten Flächen sollen aktuell bei den Grundstücksbesitzern abgefragt werden. Die Angaben sind zum Teil mit den Luftaufnahmen zu vergleichen.

2. Das Oberflächenwasser soll soweit wie möglich auf den Grundstücken versickern und oder in Zisternen aufgefangen werden und deren Überlauf soll möglichst verrieselt werden. Bei Zisternen die größer gleich 2m³ sind werden die Niederschlagsgebühren entsprechend reduziert.

3. Eine Aktualisierung der Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen. Bei teilversiegelnden Materialien den durchlässigen Anteil nach DIN 1986-100:2016-12 (s.Anlage) berücksichtigen.

4. Die Kosten für Entsiegelungen finanziell mit den Einnahmen aus den Niederschlagswassergebühren fördern.

5. Gründächer sind mit 50% zu rabattieren, bei mehr wie 30 cm Schichtdicke mit 80%.

6. Ein Flyer für Baugenehmigungen ist zu erstellen mit Hinweisen zur Bodenversiegelung, deren Niederschlagswassergebühren und deren Umweltfolgen. Z.B. Kunstfolien in Beeten und Kunststofffies unter Schotter behindert die Biodiversität. Das könnte z.B. in Zusammenarbeit mit dem NABU erfolgen.

Begründung:

Die Folgen der fortschreitenden Flächenversiegelung verursachen durch den Klimawandel das Absinken des Grundwasserspiegels und verstärken die Überflutungen bei Starkregen. Dies führt zu
erheblichen Mehrkosten.
Kunststofffolien und Kunststofffies sollten nicht auf Böden eingesetzt werden, da sie für Insekten eine Sperrschicht sind und Microplastik im Boden hinterlassen.
Die Folgen für Mensch und Umwelt sind vielfältig:
1. Es wird mehr und stärkere Überschwemmungen geben mit entsprechenden Schäden.
2. Der Grundwasserspiegel wird weiter sinken mit Auswirkungen auf Pflanzen und Gewässer.
3. Die Biodiversität wird beeinträchtigt insbesondere bei Vögeln und Insekten.
4. Erhebliche CO2 Emissionen durch die Zementherstellung für Beton z.B. Pflaster und L-Steine und deren Transporte.
5. Fortschreitende Eingriffe in die Natur durch den Abbau von Sand und Kies.
6. Durch die fehlenden Pflanzen entsteht insbesondere an heißen Tagen weniger Verdunstungskälte.
7. Mehr Tropennächte entstehen, da diese Flächen viel Wärme speichern und nachts abgeben.

Medien

Änderung der Abwassergebührensatzung

23.05.23 – von Christoph Glaß –

Der Rat der Gemeinde Engelskirchen möge die Änderung der Abwassergebührensatzung mit dem Ziel beschließen, dass möglichst viel Niederschlagswasser in den Boden versickert und die Folgekosten der Flächenversiegelung mit berücksichtigt werden. Dazu sollten ökonomische und ökologische Anreize geschaffen werden.

1. Die Größen der versiegelten Flächen sollen aktuell bei den Grundstücksbesitzern abgefragt werden. Die Angaben sind zum Teil mit den Luftaufnahmen zu vergleichen.

2. Das Oberflächenwasser soll soweit wie möglich auf den Grundstücken versickern und oder in Zisternen aufgefangen werden und deren Überlauf soll möglichst verrieselt werden. Bei Zisternen die größer gleich 2m³ sind werden die Niederschlagsgebühren entsprechend reduziert.

3. Eine Aktualisierung der Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen. Bei teilversiegelnden Materialien den durchlässigen Anteil nach DIN 1986-100:2016-12 (s.Anlage) berücksichtigen.

4. Die Kosten für Entsiegelungen finanziell mit den Einnahmen aus den Niederschlagswassergebühren fördern.

5. Gründächer sind mit 50% zu rabattieren, bei mehr wie 30 cm Schichtdicke mit 80%.

6. Ein Flyer für Baugenehmigungen ist zu erstellen mit Hinweisen zur Bodenversiegelung, deren Niederschlagswassergebühren und deren Umweltfolgen. Z.B. Kunstfolien in Beeten und Kunststofffies unter Schotter behindert die Biodiversität. Das könnte z.B. in Zusammenarbeit mit dem NABU erfolgen.

Begründung:

Die Folgen der fortschreitenden Flächenversiegelung verursachen durch den Klimawandel das Absinken des Grundwasserspiegels und verstärken die Überflutungen bei Starkregen. Dies führt zu
erheblichen Mehrkosten.
Kunststofffolien und Kunststofffies sollten nicht auf Böden eingesetzt werden, da sie für Insekten eine Sperrschicht sind und Microplastik im Boden hinterlassen.
Die Folgen für Mensch und Umwelt sind vielfältig:
1. Es wird mehr und stärkere Überschwemmungen geben mit entsprechenden Schäden.
2. Der Grundwasserspiegel wird weiter sinken mit Auswirkungen auf Pflanzen und Gewässer.
3. Die Biodiversität wird beeinträchtigt insbesondere bei Vögeln und Insekten.
4. Erhebliche CO2 Emissionen durch die Zementherstellung für Beton z.B. Pflaster und L-Steine und deren Transporte.
5. Fortschreitende Eingriffe in die Natur durch den Abbau von Sand und Kies.
6. Durch die fehlenden Pflanzen entsteht insbesondere an heißen Tagen weniger Verdunstungskälte.
7. Mehr Tropennächte entstehen, da diese Flächen viel Wärme speichern und nachts abgeben.

Medien

Links & Termine

23.06.2022, 19:00 Uhr

 

Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen

 Präsenz- oder
 Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>