BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Engelskirchen

Im folgenden werden alle Erweiterungen von Typo3 und deren Plugins vorgestellt. Dazu werden alle PluginDatensätze beschrieben, die nicht bereits im ersten Teil der GCMSDokumentation befasst werden, das sind „News“, „Newskategorie“, „Event“ und „Kalender Ort“. Häufig ist die Einrichtung von Erweiterungen komplex. Deswegen werden neue Seiten bereits mit einem vorkonfigurierten Kalender und einer voreingerichteten NewsSeite („Aktuelles“) ausgeliefert. Wem die Standradkonfiguration nicht reicht oder wer schon länger im GCMS ist und z. B. den alten durch den neuen Kalender ersetzen will, helfen die nachfolgenden Anleitung.

Antrag zur Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen

07.07.26 – von Helmut Schäfer –

Der Rat fordert die Verwaltung auf, eine Satzung zur Erhebung einer
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen analog zur Tübinger Satzung
(https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/satzung_verpackungssteuer.pdf
) unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom
23.05.2023 (BVerwG 9 CN 1.22) auszuarbeiten und dem Rat zur weiteren
Entscheidung vorzulegen.
Begründung
Verantwortlich für das hohe Müllaufkommen sind auch Einwegverpackungen für
Getränke und Mahlzeiten (Pizzakartons, Dosen, Umverpackungen aus
Schnellrestaurants, To-Go-Becher etc.). Diese To-Go-Kultur hat in den letzten Jahren
extrem um sich gegriffen; auch zum Verzehr innerhalb der Lokalitäten wie Cafes
werden Einwegverpackungen ausgegeben. Für wenige Sekunden Nutzung wird sehr
viel Energie und Material verbraucht.
Auch das Aufstellen von zusätzlichen Müllbehältnissen löst das Problem nicht
grundsätzlich, sondern verursacht nur weiteren Mehraufwand für die
Abfallbeseitigung. Wie wir an Infoständen des Ortsverbandes feststellen konnten,
beklagen sich viele BürgerInnen über die zunehmende Vermüllung des
Gemeindegebietes, deren Behebung auch zu zusätzlichen Kosten für die
Allgemeinheit führt, Hinzu kommt die durch die Abfälle zu erwartende weitere
Vermehrung der Ratten mit den entsprechenden Folgen.
Analog zur Stadt Tübingen kann die Gemeinde Engelskirchen durch die Einführung
einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, „sofern
Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und
Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden“, ein
Instrument zu einer wirksamen Abfallvermeidung in ihrem Zuständigkeitsbereich
schaffen. Die Steuer beträgt in Tübingen für jede Einwegverpackung 0,50 Euro, für
jedes Einwegbesteck(-set) 0,20 Euro.
Mit Urteil vom 24.05.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 9 CN 1.22)
die Rechtmäßigkeit der Tübinger Satzung über eine Verpackungssteuer bejaht, damit
steht der Verwaltung eine rechtssichere Vorlage zur Anpassung an die
Engelskirchener Belange zur Verfügung.Mit der Einführung der Steuer wird Einwegverpackung nicht verboten, sondern ein
Preisvorteil für Mehrwegverpackungen geschaffen. Vorrangiges Ziel ist die
Müllvermeidung und nicht die Generierung von Mehreinnahmen.
Erfahrungen aus Tübingen seit Anfang 2022 zeigen, dass zum einen die Anzahl der
Betriebe, die Mehrweg bzw. Pfandgeschirr anbieten, sprunghaft angestiegen ist, und
zum anderen, dass das Müllaufkommen in der Stadt deutlich zurückgegangen ist.
Die Deutsche Umwelthilfe, das Klima-Bündnis und die Umweltverbände (u.a. BUND;
NABU) haben alle Kommunen aufgefordert, dem Beispiel von Tübingen zu folgen
und eigene Satzungen zur Verpackungssteuer zu beschließen.
Der Gummersbacher Bürgermeister ist dem Aufruf gefolgt und hat seinem Stadtrat
einen Satzungsentwurf vorgelegt, der sich an der Tübinger Satzung orientiert.
Leider ist die Mehrheit des Gummersbacher Rates dem Wunsch ihres
Bürgermeisters nicht gefolgt und hat den Satzungsentwurf mit den Stimmen von
CDU, FDP und AFD abgelehnt.
Im Gegensatz zu Gummersbach ist Engelskirchen seit Jahren Mitglied im
Klimabündnis und hat im Jahr 2019 den Klimanotstand ausgerufen, der verbunden
war mit dem Appell an den Bund alles zu unternehmen die Forderungen des Pariser
Abkommens zu erfüllen.
In Sonntagsreden bezeichnen Vertreter von Politik und Verwaltung Engelskirchen oft
als „Umweltgemeinde“. Es darf nicht bei Sonntagsreden bleiben! Wir sollten uns an
Taten und nicht an Worten messen lassen!
Anlagen
Satzung der Tübinger Verpackungssteuer
Satzungsentwurf der Gummersbacher Verwaltung nebst Anlagen

Medien

Antrag zur Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen

07.07.26 – von Helmut Schäfer –

Der Rat fordert die Verwaltung auf, eine Satzung zur Erhebung einer
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen analog zur Tübinger Satzung
(https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/satzung_verpackungssteuer.pdf
) unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom
23.05.2023 (BVerwG 9 CN 1.22) auszuarbeiten und dem Rat zur weiteren
Entscheidung vorzulegen.
Begründung
Verantwortlich für das hohe Müllaufkommen sind auch Einwegverpackungen für
Getränke und Mahlzeiten (Pizzakartons, Dosen, Umverpackungen aus
Schnellrestaurants, To-Go-Becher etc.). Diese To-Go-Kultur hat in den letzten Jahren
extrem um sich gegriffen; auch zum Verzehr innerhalb der Lokalitäten wie Cafes
werden Einwegverpackungen ausgegeben. Für wenige Sekunden Nutzung wird sehr
viel Energie und Material verbraucht.
Auch das Aufstellen von zusätzlichen Müllbehältnissen löst das Problem nicht
grundsätzlich, sondern verursacht nur weiteren Mehraufwand für die
Abfallbeseitigung. Wie wir an Infoständen des Ortsverbandes feststellen konnten,
beklagen sich viele BürgerInnen über die zunehmende Vermüllung des
Gemeindegebietes, deren Behebung auch zu zusätzlichen Kosten für die
Allgemeinheit führt, Hinzu kommt die durch die Abfälle zu erwartende weitere
Vermehrung der Ratten mit den entsprechenden Folgen.
Analog zur Stadt Tübingen kann die Gemeinde Engelskirchen durch die Einführung
einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, „sofern
Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und
Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden“, ein
Instrument zu einer wirksamen Abfallvermeidung in ihrem Zuständigkeitsbereich
schaffen. Die Steuer beträgt in Tübingen für jede Einwegverpackung 0,50 Euro, für
jedes Einwegbesteck(-set) 0,20 Euro.
Mit Urteil vom 24.05.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 9 CN 1.22)
die Rechtmäßigkeit der Tübinger Satzung über eine Verpackungssteuer bejaht, damit
steht der Verwaltung eine rechtssichere Vorlage zur Anpassung an die
Engelskirchener Belange zur Verfügung.Mit der Einführung der Steuer wird Einwegverpackung nicht verboten, sondern ein
Preisvorteil für Mehrwegverpackungen geschaffen. Vorrangiges Ziel ist die
Müllvermeidung und nicht die Generierung von Mehreinnahmen.
Erfahrungen aus Tübingen seit Anfang 2022 zeigen, dass zum einen die Anzahl der
Betriebe, die Mehrweg bzw. Pfandgeschirr anbieten, sprunghaft angestiegen ist, und
zum anderen, dass das Müllaufkommen in der Stadt deutlich zurückgegangen ist.
Die Deutsche Umwelthilfe, das Klima-Bündnis und die Umweltverbände (u.a. BUND;
NABU) haben alle Kommunen aufgefordert, dem Beispiel von Tübingen zu folgen
und eigene Satzungen zur Verpackungssteuer zu beschließen.
Der Gummersbacher Bürgermeister ist dem Aufruf gefolgt und hat seinem Stadtrat
einen Satzungsentwurf vorgelegt, der sich an der Tübinger Satzung orientiert.
Leider ist die Mehrheit des Gummersbacher Rates dem Wunsch ihres
Bürgermeisters nicht gefolgt und hat den Satzungsentwurf mit den Stimmen von
CDU, FDP und AFD abgelehnt.
Im Gegensatz zu Gummersbach ist Engelskirchen seit Jahren Mitglied im
Klimabündnis und hat im Jahr 2019 den Klimanotstand ausgerufen, der verbunden
war mit dem Appell an den Bund alles zu unternehmen die Forderungen des Pariser
Abkommens zu erfüllen.
In Sonntagsreden bezeichnen Vertreter von Politik und Verwaltung Engelskirchen oft
als „Umweltgemeinde“. Es darf nicht bei Sonntagsreden bleiben! Wir sollten uns an
Taten und nicht an Worten messen lassen!
Anlagen
Satzung der Tübinger Verpackungssteuer
Satzungsentwurf der Gummersbacher Verwaltung nebst Anlagen

Medien

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10. September 2026, 19:00 Uhr, öffentliches Treffen des Ortsverbandes  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Engelskirchen im Baumhof, Hauptstraße 18, Ründeroth.

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