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Antrag an den Planungs und Umweltausschuss 22.08.2023 Betreff: ADFC Vorschlag eines Bürgerradweges vom Juni 2021 von Engelskirchen Rathaus nach Büchlerhausen. Wir beantragen die Überarbeitung der vorliegenden Planung des vom ADFC vorgeschlagenen Radwegs entsprechend unserer…
Antrag an den Bau- und Infrastrukturausschuss Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellen an den Bau- und Infrastrukturausschuss folgenden Antrag: Der Bau- und Infrastrukturausschuss möge überprüfen lassen, inwieweit die gemeindeeigenen Kinderspielplätze im Rahmen der…
Der Rat der Gemeinde Engelskirchen möge die Änderung der Abwassergebührensatzung mit dem Ziel beschließen, dass möglichst viel Niederschlagswasser in den Boden versickert und die Folgekosten der Flächenversiegelung mit berücksichtigt werden. Dazu sollten ökonomische und…
Jeder hat es mal in der Fahrschule gelernt: am Anfang einer Ortschaft steht ein gelbes Ortschild. Danach darf man nur noch 50 kmh fahren. Nur in Loope ist es anders. Wer von Engelskirchen kommt, passiert erst mal nur ein grünes Schlild. Das gelbe folgt erst später, obwohl die…
Antrag zur Niederlegung der Agger-Stauanlage Engelskirchen Der Rat möge die Bezirksregierung Köln auffordern, die Agger-Stauanlagen bis zum regulären Abschluss der DIN 19700 niederzulegen.
Die Verwaltung wird beauftrag, Flächen für die kurz- und mittelfristige Wohnbebauung zu prüfen.
Antrag zur Ratssitzung am 24.2.2021 (Beratung zum Haushaltsplan) Der Rat möge beschließen: Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen erhalten ab dem kommenden Schuljahr in der Gemeinde Engelskirchen ein kostenloses Schülerticket. Die Gemeinde Engelskirchen…
Antrag zur Ratssitzung am 24.02.2021 Der Rat der Gemeinde Engelskirchen beauftragt die Gemeindeverwaltung ein Baulückenkataster anzulegen und dieses jährlich zu aktualisieren.
Antrag zur Ratssitzung am 24.02.2021 Der Rat der Gemeinde Engelskirchen beauftragt die Gemeindeverwaltung die Bauvorgaben dahingehend zu ändern, dass bei zukünftigen Baugenehmigungen eine Regewasserzisterne mit zu bauen ist.
Antrag zur Ratssitzung am 25.11.2020 Der Rat möge beschließen: Die Gemeinde Engelskirchen beteiligt sich in 2021 an der Kampagne "Stadtradeln" des Klimabündnisses Alianza del Clima. Die beiden Klimaschutzmanager*innen werden beauftragt, die Teilnahme an der Aktion des…
Im folgenden werden alle Erweiterungen von Typo3 und deren Plugins vorgestellt. Dazu werden alle PluginDatensätze beschrieben, die nicht bereits im ersten Teil der GCMSDokumentation befasst werden, das sind „News“, „Newskategorie“, „Event“ und „Kalender Ort“. Häufig ist die Einrichtung von Erweiterungen komplex. Deswegen werden neue Seiten bereits mit einem vorkonfigurierten Kalender und einer voreingerichteten NewsSeite („Aktuelles“) ausgeliefert. Wem die Standradkonfiguration nicht reicht oder wer schon länger im GCMS ist und z. B. den alten durch den neuen Kalender ersetzen will, helfen die nachfolgenden Anleitung.
14.02.05 –
Antrag zur Ratssitzung am 6.4.2005
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Einbringung des nächsten Haushaltsplans ein Konzept zur Einführung des „Bürgerhaushaltes“ zu erarbeiten.
Dieses Konzept sollte mit der Bertelsmann-Stiftung sowie dem Innenministerium NRW abgestimmt werden und die Erfahrungen der sechs Modellkommunen Castrop-Rauxel, Emsdetten, Hamm, Hilden, Monheim am Rhein und Vlotho aufgreifen.
Der Haupt- und Finanzausschuss sollte an der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt werden. Deshalb sollte zunächst ein Vertreter der sechs Modellkommunen das Projekt Bürgerhaushalt im HFA vorstellen.
Begründung:
Im § 79 Abs. (3) und (6) der Gemeindeordnung NW ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei den Haushaltsberatungen geregelt:
Abs. (3) „Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Gegen den Entwurf können Einwohner
oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. In der öffentlichen Bekanntgabe der Auslegung ist auf die Frist hinzuweisen: außerdem ist die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Über die Einwendungen beschießt der Rat in öffentlicher Sitzung.“
Abs. (6) „Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan mit seinen Anlagen an sieben Tagen öffentlich auszulegen: in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.“
Diese Regelungen lassen ein vordemokratisches Bewusstsein erkennen, in dem bisher die Haushaltsberatungen stattfinden.
Statt den Haushalt zu den Bürgerinnen und Bürgern zu bringen und diese aktiv zu beteiligen, haben sie bisher kaum die Möglichkeit, ihre Anregungen bei Haushaltsberatungen einzubringen.
Der Bürgerhaushalt/Beteiligungshaushalt dagegen hat das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger intensiv in den Prozess der Haushaltsberatungen einzubeziehen. Er ist insofern ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur BürgerInnenkommune.
Das Verfahren des Bürgerhaushalts verläuft idealtypisch in folgenden Schritten:
1. Verständliche Aufbereitung des Haushalts,
2. Vorstellung in (dezentralen) Veranstaltungen,
3. Moderierte Formen der Beteiligung,
4. Beteiligung auch über Internet und Email,
5. Aufgreifen und Diskutieren der Empfehlungen in den Ratsgremien,
6. Beschlussfassung zu den Empfehlungen der BürgerInnen,
7. Informationsveranstaltung/en zu den Ergebnissen der Haushaltsberatungen
In Nordrhein-Westfalen gab es 6 Projektkommunen zum Beteiligungshaushalt:
Emsdetten, Castrop-Rauxel, Hilden, Vlotho, Hamm, Monheim a. R. Die Ergebnisse aus den Projektkommunen machen deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger den Beteiligungshaushalt positiv einschätzen und als gute Mitwirkungsmöglichkeit in Haushaltsfragen schätzen.
Die intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Haushaltsfragen macht den kommunalen Haushalt transparent und vermindert so die Korruptionsgefahr. Die Erfahrungen
zeigen auch, dass die Beteiligung der BürgerInnen bei Haushaltsfragen keineswegs zu höheren finanziellen Ansprüchen an die Gemeinde führt. Im Gegenteil: Indem der Haushalt und seine Zusammenhänge für die BürgerInnen verständlich werden, haben sie selbst ein Interesse
an einem sparsamen, gerechten und effektiven Einsatz der (knappen) Haushaltsmittel.
Ab dem 1.1.2005 beginnt die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen. Mit dem NKF wird die kommunale Haushalts- und Finanzwirtschaft
in weiten Teilen auf neue Grundlagen gestellt. Für die Einführung des NKF gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2009. Ziel der Gemeinde Engelskirchen sollte sein, bei der Umstellung insgesamt eine moderne und langfristige Form der Haushalts- und Finanzwirtschaft zu finden. Dazu gehört der Beteiligungshaushalt.
14.02.05 –
Antrag zur Ratssitzung am 6.4.2005
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Einbringung des nächsten Haushaltsplans ein Konzept zur Einführung des „Bürgerhaushaltes“ zu erarbeiten.
Dieses Konzept sollte mit der Bertelsmann-Stiftung sowie dem Innenministerium NRW abgestimmt werden und die Erfahrungen der sechs Modellkommunen Castrop-Rauxel, Emsdetten, Hamm, Hilden, Monheim am Rhein und Vlotho aufgreifen.
Der Haupt- und Finanzausschuss sollte an der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt werden. Deshalb sollte zunächst ein Vertreter der sechs Modellkommunen das Projekt Bürgerhaushalt im HFA vorstellen.
Begründung:
Im § 79 Abs. (3) und (6) der Gemeindeordnung NW ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei den Haushaltsberatungen geregelt:
Abs. (3) „Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Gegen den Entwurf können Einwohner
oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. In der öffentlichen Bekanntgabe der Auslegung ist auf die Frist hinzuweisen: außerdem ist die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Über die Einwendungen beschießt der Rat in öffentlicher Sitzung.“
Abs. (6) „Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan mit seinen Anlagen an sieben Tagen öffentlich auszulegen: in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.“
Diese Regelungen lassen ein vordemokratisches Bewusstsein erkennen, in dem bisher die Haushaltsberatungen stattfinden.
Statt den Haushalt zu den Bürgerinnen und Bürgern zu bringen und diese aktiv zu beteiligen, haben sie bisher kaum die Möglichkeit, ihre Anregungen bei Haushaltsberatungen einzubringen.
Der Bürgerhaushalt/Beteiligungshaushalt dagegen hat das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger intensiv in den Prozess der Haushaltsberatungen einzubeziehen. Er ist insofern ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur BürgerInnenkommune.
Das Verfahren des Bürgerhaushalts verläuft idealtypisch in folgenden Schritten:
1. Verständliche Aufbereitung des Haushalts,
2. Vorstellung in (dezentralen) Veranstaltungen,
3. Moderierte Formen der Beteiligung,
4. Beteiligung auch über Internet und Email,
5. Aufgreifen und Diskutieren der Empfehlungen in den Ratsgremien,
6. Beschlussfassung zu den Empfehlungen der BürgerInnen,
7. Informationsveranstaltung/en zu den Ergebnissen der Haushaltsberatungen
In Nordrhein-Westfalen gab es 6 Projektkommunen zum Beteiligungshaushalt:
Emsdetten, Castrop-Rauxel, Hilden, Vlotho, Hamm, Monheim a. R. Die Ergebnisse aus den Projektkommunen machen deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger den Beteiligungshaushalt positiv einschätzen und als gute Mitwirkungsmöglichkeit in Haushaltsfragen schätzen.
Die intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Haushaltsfragen macht den kommunalen Haushalt transparent und vermindert so die Korruptionsgefahr. Die Erfahrungen
zeigen auch, dass die Beteiligung der BürgerInnen bei Haushaltsfragen keineswegs zu höheren finanziellen Ansprüchen an die Gemeinde führt. Im Gegenteil: Indem der Haushalt und seine Zusammenhänge für die BürgerInnen verständlich werden, haben sie selbst ein Interesse
an einem sparsamen, gerechten und effektiven Einsatz der (knappen) Haushaltsmittel.
Ab dem 1.1.2005 beginnt die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen. Mit dem NKF wird die kommunale Haushalts- und Finanzwirtschaft
in weiten Teilen auf neue Grundlagen gestellt. Für die Einführung des NKF gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2009. Ziel der Gemeinde Engelskirchen sollte sein, bei der Umstellung insgesamt eine moderne und langfristige Form der Haushalts- und Finanzwirtschaft zu finden. Dazu gehört der Beteiligungshaushalt.
23.06.2022, 19:00 Uhr
Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen
Präsenz- oder
Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)
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