Im folgenden werden alle Erweiterungen von Typo3 und deren Plugins vorgestellt. Dazu werden alle PluginDatensätze beschrieben, die nicht bereits im ersten Teil der GCMSDokumentation befasst werden, das sind „News“, „Newskategorie“, „Event“ und „Kalender Ort“. Häufig ist die Einrichtung von Erweiterungen komplex. Deswegen werden neue Seiten bereits mit einem vorkonfigurierten Kalender und einer voreingerichteten NewsSeite („Aktuelles“) ausgeliefert. Wem die Standradkonfiguration nicht reicht oder wer schon länger im GCMS ist und z. B. den alten durch den neuen Kalender ersetzen will, helfen die nachfolgenden Anleitung.
05.02.02 –
Antrag zur Ratssitzung am 20.2.2002
Der Rat der Gemeinde Engelskirchen fordert den Bergischen Abfallwirtschaftsverband BAV auf, alle auf Grund unkorrekter Gebührenkalkulation in den letzten Jahren von der Gemeinde Engelskirchen eingezogene Abfallgebühren unverzüglich zurückzuerstatten.
Begründung:
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem BAV nachgewiesen, dass er über Jahre den Kommunen zu hohe Gebühren in Rechnung gestellt hat.
Ein Rückerstattungsanspruch von zuviel gezahlten Gebühren haben zunächst nur die Kommunen, die gegen die Gebührenfestsetzung des BAV geklagt haben oder zumindest Widerspruch eingelegt haben.
Die Gemeinde Engelskirchen hat in großer Leichtgläubigkeit in der Vergangenheit darauf vertraut, dass beim BAV alles nach Recht und Gesetz vonstatten geht und sich der Klage anderer Kommunen nicht angeschlossen. Sie hat nicht einmal Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzung des BAV eingelegt.
In den ersten Stellungnahmen nach dem Gebührendesaster wurde von den BAV-Gremien zwar angekündigt, dass alle zu Unrecht eingezogenen Gebühren zurückerstattet werden, also auch an solche Kommunen, die gutgläubig waren.
Die Seriosität solcher Ankündigungen darf nach allen bisherigen Erfahrungen mit dem BAV zumindest angezweifelt werden.
Deshalb sollte der Rat den BAV auffordern, alle zu Unrecht veranschlagten Gebühren unverzüglich zurückzuerstatten.
05.02.02 –
Antrag zur Ratssitzung am 20.2.2002
Der Rat der Gemeinde Engelskirchen fordert den Bergischen Abfallwirtschaftsverband BAV auf, alle auf Grund unkorrekter Gebührenkalkulation in den letzten Jahren von der Gemeinde Engelskirchen eingezogene Abfallgebühren unverzüglich zurückzuerstatten.
Begründung:
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem BAV nachgewiesen, dass er über Jahre den Kommunen zu hohe Gebühren in Rechnung gestellt hat.
Ein Rückerstattungsanspruch von zuviel gezahlten Gebühren haben zunächst nur die Kommunen, die gegen die Gebührenfestsetzung des BAV geklagt haben oder zumindest Widerspruch eingelegt haben.
Die Gemeinde Engelskirchen hat in großer Leichtgläubigkeit in der Vergangenheit darauf vertraut, dass beim BAV alles nach Recht und Gesetz vonstatten geht und sich der Klage anderer Kommunen nicht angeschlossen. Sie hat nicht einmal Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzung des BAV eingelegt.
In den ersten Stellungnahmen nach dem Gebührendesaster wurde von den BAV-Gremien zwar angekündigt, dass alle zu Unrecht eingezogenen Gebühren zurückerstattet werden, also auch an solche Kommunen, die gutgläubig waren.
Die Seriosität solcher Ankündigungen darf nach allen bisherigen Erfahrungen mit dem BAV zumindest angezweifelt werden.
Deshalb sollte der Rat den BAV auffordern, alle zu Unrecht veranschlagten Gebühren unverzüglich zurückzuerstatten.
26. Februar 2026, 19:00 Uhr, öffentliches Treffen des Ortsverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Engelskirchen im Baumhof, Hauptstraße 18, Ründeroth.
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