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Antrag an den Planungs und Umweltausschuss 22.08.2023 Betreff: ADFC Vorschlag eines Bürgerradweges vom Juni 2021 von Engelskirchen Rathaus nach Büchlerhausen. Wir beantragen die Überarbeitung der vorliegenden Planung des vom ADFC vorgeschlagenen Radwegs entsprechend unserer…
Antrag an den Bau- und Infrastrukturausschuss Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellen an den Bau- und Infrastrukturausschuss folgenden Antrag: Der Bau- und Infrastrukturausschuss möge überprüfen lassen, inwieweit die gemeindeeigenen Kinderspielplätze im Rahmen der…
Der Rat der Gemeinde Engelskirchen möge die Änderung der Abwassergebührensatzung mit dem Ziel beschließen, dass möglichst viel Niederschlagswasser in den Boden versickert und die Folgekosten der Flächenversiegelung mit berücksichtigt werden. Dazu sollten ökonomische und…
Jeder hat es mal in der Fahrschule gelernt: am Anfang einer Ortschaft steht ein gelbes Ortschild. Danach darf man nur noch 50 kmh fahren. Nur in Loope ist es anders. Wer von Engelskirchen kommt, passiert erst mal nur ein grünes Schlild. Das gelbe folgt erst später, obwohl die…
Antrag zur Niederlegung der Agger-Stauanlage Engelskirchen Der Rat möge die Bezirksregierung Köln auffordern, die Agger-Stauanlagen bis zum regulären Abschluss der DIN 19700 niederzulegen.
Die Verwaltung wird beauftrag, Flächen für die kurz- und mittelfristige Wohnbebauung zu prüfen.
Antrag zur Ratssitzung am 24.2.2021 (Beratung zum Haushaltsplan) Der Rat möge beschließen: Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen erhalten ab dem kommenden Schuljahr in der Gemeinde Engelskirchen ein kostenloses Schülerticket. Die Gemeinde Engelskirchen…
Antrag zur Ratssitzung am 24.02.2021 Der Rat der Gemeinde Engelskirchen beauftragt die Gemeindeverwaltung ein Baulückenkataster anzulegen und dieses jährlich zu aktualisieren.
Antrag zur Ratssitzung am 24.02.2021 Der Rat der Gemeinde Engelskirchen beauftragt die Gemeindeverwaltung die Bauvorgaben dahingehend zu ändern, dass bei zukünftigen Baugenehmigungen eine Regewasserzisterne mit zu bauen ist.
Antrag zur Ratssitzung am 25.11.2020 Der Rat möge beschließen: Die Gemeinde Engelskirchen beteiligt sich in 2021 an der Kampagne "Stadtradeln" des Klimabündnisses Alianza del Clima. Die beiden Klimaschutzmanager*innen werden beauftragt, die Teilnahme an der Aktion des…
Im folgenden werden alle Erweiterungen von Typo3 und deren Plugins vorgestellt. Dazu werden alle PluginDatensätze beschrieben, die nicht bereits im ersten Teil der GCMSDokumentation befasst werden, das sind „News“, „Newskategorie“, „Event“ und „Kalender Ort“. Häufig ist die Einrichtung von Erweiterungen komplex. Deswegen werden neue Seiten bereits mit einem vorkonfigurierten Kalender und einer voreingerichteten NewsSeite („Aktuelles“) ausgeliefert. Wem die Standradkonfiguration nicht reicht oder wer schon länger im GCMS ist und z. B. den alten durch den neuen Kalender ersetzen will, helfen die nachfolgenden Anleitung.
11.06.15 –
Antrag zur Ratssitzung am 24.6.2015
Die Baumschutzsatzung wird in der Fassung, die dem Planungs- und Umweltausschuss am 3.7.2012 vorgelegt wurde (siehe Anlage) beschlossen.
Das zugehörige Baumkataster wird in der nächsten Planungs- und Umweltausschusssitzung inhaltlich beraten und danach dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Als Grundlage für die Beratung kann der Verwaltungsentwurf eines Baumkatasters vom 3.7.2012 dienen (siehe Anlage).
Begründung:
In der letzten Ratsperiode wurde auf Anregung des NABU Engelskirchen in neun Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses die Erstellung einer neuen Baumschutzsatzung beraten. Parallel dazu wurde unter Einbeziehung der Verschönerungsvereine ein Vorschlag für das Kataster durch die Verwaltung und den NABU Engelskirchen erstellt.
Von der in den 90er Jahren gültigen Baumschutzsatzung unterschied sich der Ansatz grundlegend: Die Baumschutzsatzung sollte nur für solche Bäume gelten, die ausdrücklich ins Baumkataster aufgenommen werden. Der Verwaltungsaufwand wird hierdurch erheblich reduziert. Bei dringendem Bedarf kann durch einfachen Ratsbeschluss ein Baum aus dem Kataster herausgenommen oder hinzugefügt werden.
Wohin die Abschaffung einer Baumschutzsatzung führen kann zeigt das Beispiel eines Mammutbaums in Hülsenbusch. Dessen Schutzwürdigkeit ist sowohl bei Politik und Verwaltung unstrittig. Da die Gummersbacher Baumschutzsatzung vor Jahren abgeschafft wurde, wird zurzeit mit viel Verwaltungsaufwand und Kosten ein vertraglich abgesicherter Schutz des Baumes erarbeitet.
Im Vergleich zu einzelnen vertraglichen Lösungen erscheint uns eine Baumschutzsatzung mit Kataster die bessere Lösung zum Schutz schützenswerter Bäume zu sein. Auch die Situation beim B-Plan Nr. 79 "Am Himmelchen" spricht für eine Baumschutzsatzung mit angehängtem Kataster statt einzelvertraglicher Lösungen.
11.06.15 –
Antrag zur Ratssitzung am 24.6.2015
Die Baumschutzsatzung wird in der Fassung, die dem Planungs- und Umweltausschuss am 3.7.2012 vorgelegt wurde (siehe Anlage) beschlossen.
Das zugehörige Baumkataster wird in der nächsten Planungs- und Umweltausschusssitzung inhaltlich beraten und danach dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Als Grundlage für die Beratung kann der Verwaltungsentwurf eines Baumkatasters vom 3.7.2012 dienen (siehe Anlage).
Begründung:
In der letzten Ratsperiode wurde auf Anregung des NABU Engelskirchen in neun Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses die Erstellung einer neuen Baumschutzsatzung beraten. Parallel dazu wurde unter Einbeziehung der Verschönerungsvereine ein Vorschlag für das Kataster durch die Verwaltung und den NABU Engelskirchen erstellt.
Von der in den 90er Jahren gültigen Baumschutzsatzung unterschied sich der Ansatz grundlegend: Die Baumschutzsatzung sollte nur für solche Bäume gelten, die ausdrücklich ins Baumkataster aufgenommen werden. Der Verwaltungsaufwand wird hierdurch erheblich reduziert. Bei dringendem Bedarf kann durch einfachen Ratsbeschluss ein Baum aus dem Kataster herausgenommen oder hinzugefügt werden.
Wohin die Abschaffung einer Baumschutzsatzung führen kann zeigt das Beispiel eines Mammutbaums in Hülsenbusch. Dessen Schutzwürdigkeit ist sowohl bei Politik und Verwaltung unstrittig. Da die Gummersbacher Baumschutzsatzung vor Jahren abgeschafft wurde, wird zurzeit mit viel Verwaltungsaufwand und Kosten ein vertraglich abgesicherter Schutz des Baumes erarbeitet.
Im Vergleich zu einzelnen vertraglichen Lösungen erscheint uns eine Baumschutzsatzung mit Kataster die bessere Lösung zum Schutz schützenswerter Bäume zu sein. Auch die Situation beim B-Plan Nr. 79 "Am Himmelchen" spricht für eine Baumschutzsatzung mit angehängtem Kataster statt einzelvertraglicher Lösungen.
23.06.2022, 19:00 Uhr
Ortsversammlung der Grünen
in Engelskirchen
Präsenz- oder
Online-Veranstaltung
(Details siehe hier)
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